Immer wieder stellt sich die Frage, wie weit die Urheberrechte der benützten Medien im Religionsunterricht eingehalten sind. Dazu gibt es auf der gesamtschweizerischen Ebene Verträge zwischen den Kirchen und den Institutionen, welche die Urheberrechte verwalten

Merkblatt Urheberrecht
Dieses <link file:17207 download>Merkblatt richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der römisch-katholischen Kirche und der evangelisch-reformierten Kirchen sowie der evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz. Es wurde gemeinsam von der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) erarbeitet.


Öffentliche Filmvorführungen
Es wird zwischen dem Recht zur privaten Vorführung von Medien (P) und dem Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung (Ö) unterschieden.

Unter „P“ fallen Vorführungen im engen Familien- und Freundeskreis sowie im klar umrissenen, lehrplanbezogenen Unterricht (schulischer Unterricht, Religionsunterricht, Firm- und Konfirmationsvorbereitung).

Alle anderen Vorführungen brauchen das Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung „Ö“ (Filmnacht, Bibelgruppe, Erwachsenenbildungsanlässe, Vorträge, Jugendgruppe, Seniorenarbeit, Gottesdienst). Es darf kein Eintritt genommen werden, ein Beitrag zur Deckung der Unkosten ist aber möglich.

Möchten Sie einen Film mit Recht „P“ öffentlich vorführen, so lassen sich die Vorführrechte in der Regel besorgen. Auf diesem <link file:17146 download>Merkblatt finden Sie die notwendigen Informationen.

 

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