Kirche und Staat

Eine alte Freundschaft wird neu geregelt

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Der Kanton Bern hat seine Beziehung mit den Landeskirchen neu geregelt. Seit Anfang 2020 sind diese selber für die Anstellung der Pfarrpersonen zuständig. Die Römisch-katholische Landeskirche übernahm damit mehr Verantwortung. Eine Chronologie.

Dass die Beziehung des Kantons Bern zu seinen Landeskirchen überdacht und neu geregelt werden würde, lag seit Jahren in der Luft. Das Kirchengesetz aus dem Jahre 1945 entsprach nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Damals gab es die Römisch-katholische Landeskirche im Kanton Bern noch gar nicht!

So waren die Kirchen nicht allzu überrascht, als vor einigen Jahren im Grossen Rat zwei Motionen eingereicht wurden, welche das enge Verhältnis von Kirche und Staat entflechten wollten. Beide Vorstösse wurden aber vom Grossen Rat deutlich abgelehnt.

Gute Beziehung zwischen Kirche und Staat

Das gute Verhältnis von Kirche und Staat ist im Kanton Bern tief verwurzelt. Noch immer gehören drei von vier Bernerinnen und Bernern einer Landeskirche an. Auch der Regierungsrat und insbesondere damalige Kirchendirektor Christoph Neuhaus hat sich wiederholt auf die Seite der Kirchen gestellt. Ebenso würdigte das Parlament die Leistungen der Landeskirchen. Dennoch baute der Kanton Pfarrstellen ab, bei der Römisch-katholischen Kirche waren es 2,5 Stellen.

Im September 2015 hat der Grosse Rat beschlossen, dass das Kirchengesetz von 1945 total revidiert und die Beziehung von Kirche und Staat weiterentwickelt werden sollen. Die Landeskirchen sollten ab 2020 für die Verwaltung der Pfarrstellen und deren Verteilung auf die Kirchgemeinden neu selber zuständig sein. Die Kirchen befürworteten die Weiterentwicklung ihrer Beziehung zum Staat und waren bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen.

Neues Gesetz in Kraft

2016 war das neue Landeskirchengesetz in der Vernehmlassung, Anfang Dezember bezog die Römisch-katholische Landeskirche dazu Stellung. Im Frühling 2017 verabschiedete der Regierungsrat das neue Gesetz zu Handen des Grossen Rates und präsentierte es am 7. April. Am 21. März 2018 wurde es mit wenigen Gegenstimmen definitiv angenommen.

Am 16. Dezember 2019 übergab die neue Kirchendirektorin Evi Allemann die Verantwortung für die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer nach 215 Jahren zurück an die Landeskirchen. Für rund 600 Geistliche - davon 100 römisch-katholische - ist ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr der Kanton, sondern ihre jeweilige Landeskirche Arbeitgeber.

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