Römisch-katholische Kirche im Kanton Bern

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Erklärung eines Experten

Ablass

Eine kurze Meldung im „pfarrblatt“ vom 13. August, dass am Weltjugendtag in Köln per vatikanischem Dekret ein vollkommener Ablass gewährt wurde, irritierte viele Leser und Leserinnen. Das „pfarrblatt“ bat einen Experten um eine ausführliche Erklärung.

Historisch entsteht der Ablass im Übergang vom öffentlichen Busswesen der alten Kirche zur Einzelbeichte im Mittelalter. Ein (schwerer) Sünder war in der alten Kirche oft ausgeschlossen von der Eucharistie, er musste durch Fasten, Gebet und gute Werke zeigen, dass er ein „neuer“ Mensch sein wollte, bevor ihm die Kirche die Vergebung Gottes zusprach und ihn wieder in die volle Gemeinschaft aufnahm.

Mit dem Aufkommen der Privatbeichte erhält der Sünder diese Vergebung zugesprochen und muss danach zeigen, dass er wirklich umkehren will. Aus diesen auferlegten Bussübungen (Beten, Fasten, soziales Engagement) entwickelt sich der Ablass. Der Ablass ist also keine Vergebung der Sünden (wie immer wieder fälschlich behauptet), sondern setzt die echte Reue, das Bekenntnis und die sakramentale Vergebung in der Beichte voraus.

Allerdings führte die Praxis der Ablässe, in der solche Bussübungen durch Geldspenden ersetzt werden konnten, zu z.T. skandalösen Missständen, gegen die die Reformatoren protestierten.
Theologisch verweist der Ablass darauf, dass Sünde – und Vergebung – nie nur privates Geschehen sind: Jede Sünde hat Auswirkungen – auf den Sünder, auf sein Verhältnis zu Gott, auf die Gemeinschaft der Gläubigen, auf die Welt.

Und auch wenn mir die Schuld vor Gott vergeben ist, so gilt es doch, an diesen destruktiven Konsequenzen der Sünde zu arbeiten, mich um eine neue Praxis des Lebens und des Glaubens zu bemühen. Aber genau hier stehe ich als Christ nicht allein, sondern die ganze Gemeinschaft der Glaubenden steht mit ihrem Beten und in ihrem Tun dafür ein, dass ich und die Welt uns verwandeln.

Wenn ich also mit der Kirche bete und feiere – und so die Bedingungen des Ablasses erfülle –, erhalte ich im Ablass die Zusicherung, dass diese Folgen der Sünden (d.h. die „zeitlichen Sündenstrafen“) ganz oder teilweise (deswegen „vollkommener“ oder „teilweiser“ Ablass) aufgehoben sind. Das kann die Kirche nicht, weil sie sie sich selbst als so heilig betrachtet, sondern weil sie sich von Jesus Christus her beauftragt sieht, Vergebung und Versöhnung zuzusprechen. Das setzt aber meine Bereitschaft zur Umkehr immer voraus.

Bernhard Waldmüller, Dr. theol.

01.09.2005


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