Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen (KAZ)
Eine Institution der Interkonfessionellen Konferenz der bernischen Landeskirchen und der IG Jüdischer Gemeinden im Kanton Bern:
Ziel:
Die Praxis des Kantons Bern im Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht war und ist für die bernischen Landeskirchen und die IG Jüdischer Gemeinden im Kanton Bern eine ständige Sorge; denn es kommt leider immer wieder zur Verletzung von Gesetzen durch den Staat.
Das ist der Grund, warum die Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen KAZ ins Leben gerufen wurde. Sie arbeitet im Auftrag der Interkonfessionellen Konferenz und kann von den inhaftierten Frauen und Männern direkt, unbürokratisch und schnell angegangen werden. Adresse und Telefonnummer finden sich auf dem Merkblatt, das den Betreffenden bei der Inhaftierung ausgehändigt wird.
Aufgaben:
Auf ein entsprechendes Gesuch hin informiert die KAZ die Inhaftierten über ihre Situation und ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sie prüft, ob allenfalls rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Haftanordnung notwendig sind und vermittelt – wo nötig – einen Rechtsbeistand oder organisiert, falls gewünscht, einen Besuchsdienst.
Falls Sie Fragen in Bezug auf die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht haben oder eine Person kennen, die mit der KAZ Kontakt aufnehmen möchte, hier die Adresse:
Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen Kanton Bern KAZ
Geschäftsführer: Fürsprecher Thomas Wenger
Postfach 465
3000 Bern 25
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
031 332 00 50 (T/F)
17.09.2004
Aus cathberne.ch
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