Sie haben sicherlich die Medienberichterstattung zu den Anzeigen gegen zwei Angestellte der Kirchgemeinde Biel verfolgt. Dass Sie vor der Medienberichterstattung keine Informationen zu diesem Thema erhalten haben, hat verschiedene Gründe und hängt mit dem Verfahren zusammen. Gerne möchten wir Ihnen aber folgende Informationen geben:
Sowohl das Bistum als auch die öffentlich-rechtlichen Anstellungsbehörden (Landeskirche und Kirchgemeinde) durften weder die beschuldigten Personen noch die Mitarbeitenden über die Anzeige informieren, bis die Staatsanwaltschaft aktiv wurde und als erste Instanz Gespräche mit den Beschuldigten führte. Jede Form der Kommunikation davor wäre eine Form von Behinderung der Staatsgewalt bei der Beweissicherung gewesen; denn jede Massnahme gegen die beschuldigten Personen wäre – wie sich jetzt gezeigt hat – unmittelbar öffentlich geworden.
Sobald die Staatsanwaltschaft aktiv wurde, wurden umgehend die Beschuldigten freigestellt und zudem Angestellte und involvierte Parteien (inkl. die Gottesdienstbesucher/innen) im Umfeld der katholischen Kirchgemeinde Biel proaktiv informiert. Dabei wurde den Angestellten lediglich nahegelegt, sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht an Spekulationen zu beteiligen und bei Medienanfragen an die Kommunikationsstelle des Bistums zu verweisen. Dieser Hinweis ist wichtig, damit niemand wegen Persönlichkeitsschutzverletzung eingeklagt werden kann. In keiner Weise wurde ihnen eine Kommunikationssperre verordnet, wie in der Berichterstattung suggeriert wird.
Der Heimatbischof der beschuldigten Priester wurde ebenfalls umgehend informiert.
Die kanonische Voruntersuchung ist eingeleitet worden; ihre Ausführung muss die Priorität der Staatsanwaltschaft ebenfalls respektieren.
Im bisherigen Verfahren war der Opferschutz und die Prävention für mögliche Übergriffe gegen weitere Personen stets vorrangig, wenn Massnahmen beraten und getroffen wurden.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bistum und den Anstellungsbehörden erfolgte in enger Absprache hinsichtlich des Vorgehens und der Massnahmen.