Bei seiner Sitzung im Berner Rathaus hat der Grosse Rat des Kantons Bernden Bericht «Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen» an den Regierungsrat zurückgewiesen. Foto: wikipedia

Der Grosse Rat hat den Bericht zur Kirchensteuer an den Regierungsrat zurückgewiesen

Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband nehmen den Entscheid zur Kenntnis.

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat den Bericht «Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen» an den Regierungsrat zurückgewiesen. Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband nehmen den Entscheid zur Kenntnis und setzen sich weiterhin dafür ein, dass die Leistungen der Kirchgemeinden für die Bevölkerung im Kanton Bern gesichert bleiben.

Die Berner Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern nehmen zur Kenntnis, dass der Grosse Rat den Bericht «Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen» zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen hat. Der Bericht wird damit zu einem späteren Zeitpunkt erneut im Parlament beraten werden.

Die heutige Debatte hat deutlich gemacht, dass die vielfältigen Leistungen der Kirchgemeinden für die Gesellschaft im Kanton Bern anerkannt werden. Kirchgemeinden engagieren sich täglich in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur und fördern damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt – sowohl in den Städten wie auch in ländlichen Regionen. Die Landeskirchen werden sich dafür einsetzen, dass diese Leistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung auch in den weiteren politischen Diskussionen klar benannt und beachtet werden.

Die Landeskirchen und der Kirchgemeindeverband sind bereit, sich weiterhin konstruktiv in den politischen Prozess einzubringen und den Dialog mit Politik, Wirtschaft und weiteren gesellschaftlichen Akteuren fortzuführen. Ihr zentrales Anliegen bleibt, dass die Leistungen der Kirchgemeinden für die Bevölkerung im ganzen Kanton auch künftig verlässlich gesichert bleiben.


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