Organisation und Struktur der Kirchgemeinden in der Katholischen Kirche der Schweiz folgen klaren demokratischen Prinzipien und Gepflogenheiten. Davon konnte man sich überzeugen, als bei der 214. Sitzung des Grossen Kirchenrats der Katholischen Kirche Region Bern die gewählten Vertreter:innen aller Mitglieder in der Region Bern nach kontroversen, aber sachlichen Diskussionen über das neue Stellenreglement entschieden haben.
Christian Geltinger
Als am 19. November der Grosse Kirchenrat zu seiner – wie immer öffentlichen – 214. Sitzung in der Rotonda der Dreifaltigkeit zusammentraf, konnte man die Bedeutung der Sitzung an dem ungewöhnlich hohen Interesse von Gästen aus den Pfarreien und Kirchgemeinden ablesen. Auf dem Programm stand das neue Reglement über die Zuteilung der Personalressourcen. Es liegt auf der Hand, dass bei einem Thema, das teilweise Auswirkungen auf die personelle Ausstattung der Pfarreien haben wird, unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen, so dass die Herausforderung bei der Erstellung des Reglements, an dem man seit 2021 arbeitet, vor allem darin bestand, das allgemeine Gefüge innerhalb der Gesamtkirchgemeinde und die Anforderungen der jeweiligen Kirchgemeinden miteinander in Einklang zu bringen.
Vorausschauende Finanzplanung
Die Stärke, die der Zusammenschluss der Kirchgemeinden zu einer Gesamtkirchgemeinde über die vergangenen Jahre für alle Akteure mit sich gebracht hat, wurde eingangs bei der Vorstellung des Budgets 2026 und des Finanzplans 2027 – 2030 durch Monika Lüdy deutlich. Die stellvertretende Präsidentin des Kleinen Kirchenrates habe eine solide und vorausschauende Finanzplanung vorgelegt, so die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Mit einem knappen Drittel würde die Investition in Soziales weiterhin einen grossen Posten im Budget einnehmen. Der Grosse Kirchenrat hat Budget und Planung einstimmig angenommen. Um langfristig die Situation der Finanzen sicherzustellen, verfolgt die Geschäftsstelle bereits seit geraumer Zeit eine gezielte Immobilienstrategie, die Norbert Schmidhalter, verantwortlich für das Resort Bau im KKR, vorgestellt hat.
Neues Reglement zur Stellenzuteilung nach 30 Jahren
Nach 30 Jahren, so Jeannette Peissard, verantwortlich im Kleinen Kirchenrat für das Resort Personal, sei es überfällig gewesen, auf die veränderte Situation der pastoralen Ressourcen und der Bedarfe an die Pastoral in der Region Bern mit einem Reglement zur Zuteilung der Personalressourcen im Pastoralraum zu reagieren. Vorausgegangen sei ein ausführlicher Dialogprozess mit den Kirchgemeinden und Pfarreien. «Der Prozess war zutiefst partizipativ», so Karl Martin Wyss, Präsident des Kleinen Kirchenrats. Das würde auch die Dauer des Prozesses erklären, der im Jahr 2021 eingesetzt hat.
Kleine Pfarreien sollen nicht die Verlierer sein.
Das neue Reglement sieht einen Sockel von 310 Stellenprozent als Grundausstattung für jede Pfarrei vor, so dass künftig auch kleine Pfarreien eine pastorale Grundversorgung vor Ort haben. Die weitere Verteilung erfolgt analog zu der Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Pfarreien. Gleichzeitig sieht das neue Reglement eine Abstimmung von Gehaltsklasse und Stellenpunktzuteilung vor. Je höher die Gehaltsklasse, desto höher die Stellenpunkte. Damit entfallen auf einen Sakristan oder eine Katechetin weniger Stellenprozentpunkte als auf eine Gemeindeleiterin. Um Pfarreien mit temporär höheren Bedarfen weitere Flexibilitäten zu ermöglichen, liegen 500 Stellenprozent beim Kleinen Kirchenrat, die auf Antrag für Projekte unkompliziert abgerufen werden können. Das Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Umsetzung ist bewusst langfristig ab 1. Januar 2027 angelegt, um Kündigungen zu vermeiden.
Antrag auf Zurückweisung abgelehnt.
Gabriela Reber, Delegierte des Kirchgemeinderats St. Marien im GKR, hat den Antrag gestellt, das Geschäft an den Kleinen Kirchenrat zur Überarbeitung zurückzuweisen. In St. Marien wirkt sich die Anpassung negativ aus. Neben rein quantitativen Kriterien gäbe es auch qualitative, die nicht berücksichtigt würden. Am Ende brauche es messbare Kriterien, die für jeden klar nachvollziehbar sind, reagierte Karl Martin Wyss. Daher habe man sich für die Mitgliederzahl der einzelnen Pfarreien als Kriterium bei der Zuteilung entschieden.
«Kirchgemeinden mit weniger Mitgliederzahlen», so Matthias Kuhn, ebenfalls Delegierter des Kirchgemeinderats St. Marien im GKR, «machen nicht weniger». Die Festlegung auf 310 Stellenprozent als Grundausstattung würde nicht einleuchten und anderssprachige Gemeinschaften würden bei der Zählung doppelt gewertet. Jeanette Peissard, zu Beginn der Erarbeitung des Reglements im Jahr 2021 noch selbst in der Präsidienkonferenz, begründete die Grundausstattung mit dem Bedarf, der aus Gemeindeleitung, Katechet:in, Sakristan/Hauswart, Kirchenmusiker abgeleitet sei. Hier könne man nach wie vor Schwerpunkte setzen. Darüber hinaus lade das Reglement dazu ein, Synergien mit anderen Kirchgemeinden zu suchen und vernetzter zu denken, so die Vertreter:innen der GPK. Nach einer sachlichen Diskussion um das Für und Wider des Reglements wurde der Antrag von Gabriela Reber abgelehnt und das Reglement mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Der Stil der Sitzung und der – auch für den heutigen politischen Parlamentarismus nicht selbstverständliche – respektvolle Umgang aller Beteiligten miteinander müssen hier ausdrücklich hervorgehoben werden.
Einstimmigkeit in Sachthemen
Alle weiteren Geschäfte, die der Grosse Kirchenrat in der gewohnten Einstimmigkeit verabschiedet hat, darunter Anpassungen im Personalreglement und im Reglement zur beruflichen Vorsorge der Mitarbeitenden sowie diverse Baugeschäfte, können HIER eingesehen werden.
Schliesslich zeigte sich der parlamentarische Geist des Abends in der Wahl Ursula Jeneltens in den Kleinen Kirchenrat als Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Kirchenrat Roland von Däniken. Franziska Eisenring aus der Kirchgemeinde Bern West wurde in die Geschäftsprüfungskommission gewählt.