Vernehmlassung zum neuen Personalreglement

(30.01.2018) Die Landeskirche schafft für das vom Kanton zu übernehmende Pfarrpersonal und gleichzeitig auch für das übrige Personal der Landeskirche ein eigenes Personalreglement.

Die Landeskirche schafft für das vom Kanton zu übernehmende Pfarrpersonal und gleichzeitig auch für das übrige Personal der Landeskirche ein eigenes Personalreglement.

Das neue Personalreglement der Landeskirche

• regelt das Anstellungsverhältnis aller Geistlichen (im Sinne des kantonalen Rechts) mit einer Missio canonica, ungeachtet, ob sie vom Kanton / Landeskirche oder den Kirchgemeinden / Gesamtkirchge-meinden angestellt und bezahlt werden;

• beachtet die duale Struktur der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Seelsorger und Seelsorgerinnen und den Grundsatz der Zusammenarbeit mit dem Bistum in personalrechtlichen Fragen;

• berücksichtigt die Autonomie der Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden bei der Wahl und Erarbeitung ihrer Personalvorschriften für diejenigen Personengruppen, die nicht unter den Geltungsbereich dieses Reglements fallen.

Kirchgemeinden, Synode, Pastoralräume und weitere interessierte Personen sind nun eingeladen, sich bis 31. Januar 2018 zum Entwurf zu äussern. Diesen wie auch den Fragenkatalog können über die nachstehenden Links heruntergeladen werden.

Personalreglement

Fragebogen

 

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