Vernehmlassung zur Verfassung

(30.01.2018) Die neue Kirchenverfassung geht in die Vernehmlassung. Sie wartet mit einigen Neuerungen auf.

 

Die Römisch-katholische Landeskirche hat heute eine Verfassung, die seit 1982 in Kraft ist. Zudem tritt voraussichtlich 2020 das neue Landeskirchengesetz in Kraft, das Einfluss auf die künftigen Aufgaben der Landeskirche hat; so werden Geistliche neu Angestellte der Landeskirche sein. Aus diesen Gründen wurde im Rahmen des Projekts „Perspektiven 2020“ eine neue, zukunftsweisende Verfassung ausgearbeitet. Diese ist ab heute bis Ende Januar 2018 in der Vernehmlassung.

Die augenfälligsten Änderungen im Verfassungsvorschlag:

• Die Begriffe Synode und Synodalrat sollen durch Landeskirchenparlament und Landeskirchenrat ersetzt werden.

• Für den Landeskirchenrat sind neu sieben Mitglieder vorgesehen, statt wie bisher sechs.

• Angestellte der Landeskirche – etwa Geistliche – mit grösseren Pensen könnten nicht mehr ins Landeskirchenparlament gewählt werden, weil sie als Angestellte der Landeskirche befangen sein könnten.

• Das Parlament soll neu die üblichen Instrumente Motion, Postulat und Interpellation erhalten.

• Für die Missionen ist die Einführung einer Kommission der anderssprachigen Gemeinschaften geplant.

• Die Finanzkommission soll durch eine Geschäftsprüfungskommission ersetzt werden.

Kirchgemeinden, Synode, Pastoralräume und weitere interessierte Personen sind nun eingeladen, sich bis 31. Januar 2018 zum Verfassungsvorschlag zu äussern. Diesen wie auch den Fragenkatalog können über die nachstehenden Links heruntergeladen werden.

Verfassungsvorschlag

Fragenkatalog

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