Foto: Peter Sladkovic

Zukunft ohne grosse Fusion der Kirchgemeinden

Die staatskirchenrechtliche Erneuerung der Region Bern im Grossen Kirchenrat.

Am 27. November steht das Projekt "Zukunft" für die Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung auf der Traktandenliste des Grossen Kirchenrates. Das Kirchenparlament beschliesst über die weitere Entwicklung der staatskirchenrechtlichen Organisation der Region, nachdem eine Fusion zu einer einzigen Kirchgemeinde keine Mehrheit findet.

Die Zukunft der kirchlichen Strukturen in der Region Bern wird seit dem Jahr 2011 in den Gremien der Gesamtkirchgemeinde diskutiert. Ein erstes Fusionsprojekt wurde 2012/13 zurückgestellt, dafür bis 2016 der Status quo optimiert. Mit der Gründung eines einzigen Pastoralraums für die Region Bern wurde 2017 eine Fusion der Kirchgemeinden erneut geprüft. Die konkreten Vorschläge einer "Groupe de réflexion" stiessen jedoch bei zu vielen Kirchgemeinden auf Skepsis.

Im November 2018 gab der Grosse Kirchenrat grünes Licht für neue Abklärungen. Seither prüfte eine Arbeitsgruppe den Zusammenschluss der Kirchgemeinden und der Gesamtkirchgemeinde zu einer einzigen Kirchgemeinde für die Region Bern.

Von Mai bis Juli 2019 fanden 16 ausführliche Dialoggespräche mit allen Kirchgemeinden und Interessengruppen statt. Dabei stiess die vorgeschlagene Stossrichtung "Eine Kirchgemeinde für die Pfarreien und Missionen" auf viel Skepsis. Der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe stellt fest, dass damit für die Kirchgemeinden zu wenig Nutzen generiert wird, mancherorts problematische Wirkungen befürchtet werden und dass die Idee insgesamt nicht mehrheitsfähig ist.

Nun schlagen die Projektgruppe und der Kleine Kirchenrat dem Kirchenparlament ein angepasstes Vorgehen vor: Auf die grosse Fusion soll verzichtet, einzelne Kirchgemeinde-Fusionen jedoch unterstützt werden. Die bestehenden Probleme werden durch die Überarbeitung des Organisationsreglementes angepackt. Die neue Verfassung der Gesamtkirchgemeinde soll gute strukturelle Voraussetzungen für die Zukunft schaffen, insbesondere in drei Bereichen:

  • Für die Missionen kirchgemeindeähnliche Strukturen definieren.
  • Die kategoriale Seelsorge (z.B. Fachstellen-Arbeit) positionieren.
  • Die Anstellungsmodalitäten von kirchlichen Mitarbeitenden vereinfachen.

 

Detaillierte Informationen gibt es hier zum Download: www.kathbern.ch/zukunftgkg

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