Werdenden Müttern schnell und unbürokratisch helfen – ein Leitsatz des
Solidaritätsfonds für Mutter und Kind. Foto: fotolia, lunae

15 Jahre alt und ungewollt schwanger

Katholischer Frauenbund Bern

«Hallo ... Ich bekomme in zwei Monaten ein Kind und brauche dringend Hilfe. Ich bin erst 15 Jahre alt und bin ungewollt schwanger geworden.» Malikas* Stimme zittert. Sie spricht sehr leise und mit fremdem Akzent. Es ist ihr anzuhören, dass sie unter enormem Druck steht.


Eine Situation, mit der der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind täglich konfrontiert wird, obschon das junge Alter der werdenden Mutter überrascht. Es stellt sich heraus, dass sich der Kindsvater in Untersuchungshaft befindet. Malikas Eltern stehen mitten im Scheidungsprozess. Hinzu kommt, dass die Familie bereits jetzt am Existenzminimun lebt. Durch die baldige Geburt des Babys wird diese Situation zusätzlich verschärft.

Gehör schenken

In Fällen wie dem von Malika ist eine enge Zusammenarbeit mit einer Frauenberatungsstelle sehr wichtig. Ausserdem ist es enorm entlastend, dass der werdenden Mutter mit einer notwendigen Grundausstattung schnell und unbürokratisch geholfen wird – ein Leitsatz des Solidaritätsfonds für Mutter und Kind.

Gesamtschweizerisch

Der Solidaritätsfonds ist in allen Regionen der Schweiz tätig. Die eingehenden Gesuche werden nach strengen Richtlinien geprüft. Eine Expertinnenkommission befindet über die Gesuche und entscheidet über die Höhe der bewilligten Beiträge. Der Solidaritätsfonds garantiert Anonymität. Es werden keine persönlichen Daten bezüglich Gesuchstellerin an Dritte weitergegeben. Wenn das Geld knapp ist, hilft der Solidaritätsfonds bei: Geburtskosten, Babyausstattungen, Ausgleich von Lohnausfall, Kosten einer Familienhilfe, Betreuungskosten für das Kind, Ausbildung oder Umschulung der Mutter, Umzugskosten und Erholungsaufenthalte.

Geldfluss im Jahr 2014

Verwendung der Spendengelder:
Spendeneinnahmen direkte Auszahlung: 82,7%
Kantonalverbände,Ortsvereine 7,0%
Admin. Aufwand: 4,6%
Kirchen-Opfer: 27,0%
Mittelbeschaffung: 12,7%
Kirchliche Kreise: 32,0%
Stiftungen, Gemeinden, Lotteriefonds: 10,0%
Privatpersonen: 24,0%

Seit 40 Jahren hört der Solidaritätsfonds die individuellen Geschichten von in Not geratenen Müttern. Wenn immer möglich reagiert er darauf mit einer finanziellen Überbrückungshilfe. Dank dieser kann oft noch grösseres Leid abgewendet werden. Bitte unterstützen auch Sie den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind, damit er weiterhin in Not geratenen Frauen ….. Gehör schenken kann!

Der Kantonalvorstand KFB
Vera Schlittler-Graf

*Name geändert


Hinweise: www.frauenbund.ch, Medienmitteilung Solidaritätsfond

 

Solidaritätsfonds
Insgesamt hilft der Solidaritäsfonds für Mutter und Kind jährlich etwa 800 Frauen in Not. Das Jahresbudget beträgt rund eine Million Franken. In der Regel sind es Sozial- und Beratungsstellen, Pfarrämter, Frauenvereine oder ÄrztInnen, die Frauen an den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind überweisen. Gesuchsformulare können aber auch direkt unter der Telefonnummer 041 226 02 27 angefordert werden. Solidaritätsfonds für Mutter und Kind, Postfach 7854, 6000 Luzern 7, Konto 60–6287–7

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