Illustration: Christine Ribic

Die neue Kirchenverfassung

Alles Wissenswerte rund um die neue Kirchenverfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern.

Der Kanton Bern lockert die Bindungen zu den drei anerkannten Landeskirchen. Ab nächstem Jahr werden beispielsweise die Pfarrpersonen und Gemeindeleitenden nicht mehr vom Kanton, sondern von den Landeskirchen angestellt.

Die katholische Kirche in der Schweiz ist gekennzeichnet durch das sogenannte duale System. Es gibt eine pastorale und eine staatskirchenrechtliche Seite. Das heisst, es gibt Pfarreien und es gibt Kirchgemeinden, es gibt das Kirchenrecht und es gibt das kantonale Recht, es gibt also Organisationen für die Seelsorge und es gibt Organisationen für deren Finanzierung und den Kontakt zum Staat.

Das alles soll sich ergänzen und aufeinander abstimmen. Das System muss sich die Waage halten. Damit das auch unter den neuen Voraussetzungen so bleibt, gibt sich die römisch-katholische Landeskirche eine neue Verfassung. Was da drinsteht, das erfahren Sie in den unten aufgelisteten Artikeln und in unserem Dossier.
Ausserdem wollten wir von der zuständigen Regierungsrätin Evi Allemann wissen, woran sie glaubt und wie die Verhandlungen mit den Landeskirchen abgelaufen sind.

 

Lesen Sie zum Thema:

Der Weg zur neuen Kirchenverfassung. Andreas Krummenacher im «pfarrblatt» Nr. 10 / 2019

Die wichtigsten Änderungen. «pfarrblatt» Nr. 10 / 2019

Statements von Mitgliedern der Arbeitsgruppe zur neuen Kirchenverfassung. zwei Kirchgemeindepräsidenten im kurzen Interview. «pfarrblatt» online, 2. Mai 2019.

«Ich weiss, dass ich vieles nicht weiss». Interview mit Evi Allemann (SP), Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektorin. «pfarrblatt» Nr. 10 / 2019

Volksabstimmung. Publikation zur neuen Kirchenverfassung von Regula Furrer, Verwalterin. «pfarrblatt» Nr. 10 / 2019

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