Dr. Andrea Arz de Falco: «Wenn Selbstverantwortung gegen Solidarität ausgespielt wird, ist das einer humanen Gesellschaft unwürdig.» Foto: zVg

Dürfen und sollen wir angesichts all des Könnens?

Abstimmung zur Fortpflanzungsmedizin

Bislang dürfen künstlich jeweils nur so viele Embryonen entwickelt werden, die einer Frau sofort eingepflanzt werden können. Am 14. Juni stimmen wir darüber ab, ob wir das ändern wollen, um damit eine «erfolgsversprechende» Präimplantationsdiagnostik zu ermöglichen. Andrea Arz de Falco, Vizedirektorin im Bundesamt für Gesundheit, über das Für und das Wider der Vorlage.

 

Von Andrea Arz de Falco*

 

Ungewollte Kinderlosigkeit war und ist ein schweres Schicksal, das die Betroffenen dazu zwingt, von Herzenswünschen und Lebensentwürfen Abschied zu nehmen und sich im Leben neu zu orientieren.
Heute bietet die moderne Fortpflanzungsmedizin in vielen Fällen von Unfruchtbarkeit Hilfe an. Seit über 30 Jahren schon ist die Befruchtung ausserhalb des Mutterleibes möglich; hormonelle Probleme werden medikamentös behandelt; gespendete Samenzellen werden verwendet – und dies sind nur einige Beispiele für eine reiche Palette an Einsatzmöglichkeiten. Aber: nicht alle Unfruchtbarkeiten sind behandelbar und selbst dort, wo ein Behandlungsangebot besteht, gibt es keine Erfolgsgarantie – weder für eine Geburt und schon gar nicht für ein gesundes Kind.

Nach bestem Gewissen
Die ethischen Fragen nach dem «Dürfen» und dem «Sollen» angesichts all des «Könnens» stellen die einzelnen Personen, aber auch die Gesellschaft, vor grosse Herausforderungen. Die Uneinigkeit darüber, was noch ethisch vertretbar ist und wo Grenzen nicht überschritten werden sollten, ist gross. Konsens ist heute nicht mehr so einfach herzustellen wie zu Zeiten, als die moralische Anschauung von autoritären Institutionen wie den Kirchen als allgemeingültige und verbindliche Norm verstanden wurde.
Auch Fragen, die sich früher niemand zu stellen gewagt hätte – beispielsweise die nach der Nichtversorgung und dem Sterbenlassen von schwerstbehinderten Neugeborenen – werden heute offen diskutiert, Für und Wider werden abgewogen und wo der eine Teil der Gesellschaft entsetzt ist und von «Unmenschlichkeit» spricht, sieht der andere Teil eine begrüssenswerte und legitime Möglichkeit, einem schweren Schicksal zu entrinnen.
Es ist letztlich der Preis der Freiheit von Bevormundung, dass wir laufend mit Wertefragen konfrontiert sind, die wir selbst nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden und zu verantworten haben.

Um was geht es?
Recht und Gesetz können hier nur einen groben Rahmen abstecken und versuchen, Missbräuche zu verhindern. Zu den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Fortpflanzungsmedizin haben Volksentscheide stattgefunden, in denen stets um Kompromisse zwischen Erlaubnissen und Verboten gerungen wurde. Die Anfang 2000 im Fortpflanzungsmedizingesetz festgehaltenen Grenzen wurden nun in den letzten Jahren im Parlament neu verhandelt und werden dem Volk im Juni wiederum zum Entscheid vorgelegt.
Diesmal geht es nicht direkt um die Behandlung der Unfruchtbarkeit, sondern darum, ob ein Embryo ausserhalb des Mutterleibes in seinen ersten Entwicklungstagen auf Erbkrankheiten oder Chromosomenstörungen hin untersucht werden darf. Die Bestätigung des Vorliegens einer Störung würde zur Selektion und Vernichtung des Embryos führen; ein «gesunder» Embryo würde der betroffenen Frau in die Gebärmutter übertragen werden. Dieses Verfahren würde die bereits seit Jahrzehnten möglichen Untersuchungen während einer bestehenden Schwangerschaft, die sogenannte «Pränataldiagnostik», um eine neue Untersuchung ergänzen, die zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt werden könnte.
Die leidvolle Erfahrung eines Schwangerschaftsabbruchs aufgrund eines kritischen Befunds könnte so vermieden werden.

Gefährdete Solidarität?
Gewiss haben all diese Entwicklungen den Vorteil, dass sie die Handlungsmöglichkeiten in der Familienplanung erweitern und ein Schicksal wie ungewollte Kinderlosigkeit oder die Akzeptanz von Kindern mit schweren Erbkrankheiten oder Behinderungen nicht zwingend zu einer Fatalität machen. Warum gibt es trotzdem bleibende Bedenken?
Sind die Mahnerinnen und Mahner wirklich nur die Ewiggestrigen, die sich aufgrund rückständiger Moralvorstellungen dem Fortschritt verschliessen? Sind es nicht auch die Personen, die neben dem Verständnis für die Nöte ungewollt kinderloser oder durch schwere Erbkrankheiten in der Familie leidgeprüfter Eltern auch auf die gefährdete Solidarität mit behinderten Menschen und ihren Angehörigen hinweisen?

Selbstverantwortung
Eines der grossen Schlagworte in der Sozial- und auch der Gesundheitspolitik ist die Selbstverantwortung. Selbstverantwortung ist erst einmal ein positiver Begriff, es ist gut – in Abgrenzung zu Bevormundung und übertriebener Fürsorglichkeit – für sich selbst im Rahmen der je eigenen Möglichkeiten die Verantwortung zu übernehmen. Aber wenn Selbstverantwortung gegen Solidarität ausgespielt wird, wenn Selbstverantwortung heisst, jeder nur noch für sich selbst, allein gelassen, isoliert, dann ist das einer wahrhaft humanen Gesellschaft unwürdig.
Denn unser sozialer Status, unsere beruflichen Möglichkeiten, unser individueller Gesundheitszustand, ob wir behindert sind oder nicht, ob unsere Kinder dies sind oder nicht, ist in den wenigsten Fällen eine Frage des persönlichen Verdienstes oder Versagens. Und genau dies verpflichtet zu Solidarität und zum Einsatz für eine Gesellschaft, die nicht blind ist für alles, was nicht nach Profit, Prestige und Macht aussieht und die keine Rücksicht mehr zu nehmen droht auf all diejenigen, die mit den Anforderungen und Erwartungen bezüglich Selbständigkeit, Effizienz und Produktivität nicht mitzuhalten vermögen.

Es muss nicht ...
Menschen in dieser Gesellschaft, die es sich zur Aufgabe machen, nicht nur die Leistungsfähigen und Nutzbringenden zu fördern und zu unterstützen, sondern auch alle anderen, deren Nutzen nicht in Franken und Rappen angegeben werden kann, die auf andere Weise zum Reichtum einer Gesellschaft beitragen, einfach durch ihr Dasein, ihre Menschlichkeit, setzen Prioritäten. Hier liegt für mich auch der Kern dessen, was mit einem zurückhaltenden Einsatz der Präimplantationsdiagnostik zum Ausdruck gebracht wird: Es darf und muss nicht alles getan werden, damit keine behinderten oder kranken Kinder zur Welt kommen. Und das ist gut so.

*Zur Person
Andrea Arz de Falco (*1961), Dr. theol. Studium der Theologie und Biologie in Fribourg. Seit 2008 Vizedirektorin und Leiterin «Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit » im Bundesamt für Gesundheit BAG. Andrea Arz de Falco ist verheiratet, hat zwei Töchter und ein Enkelkind.

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