KAZ-Geschäftsfüher und Anwalt Thomas Wenger. Foto: zVg

Einblick in die Dunkelkammer

Die Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen betreut abgewiesene Asylsuchende. Diese Stelle wurde vor 20 Jahren von den Kirchen ins Leben gerufen.

Abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers müssen die Schweiz verlassen. Tun sie dies nicht freiwillig, können sie in Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft genommen werden. Für die Rechte dieser Menschen setzt sich im Kanton Bern die Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen (KAZ) ein. Diesen Herbst feiert sie ihr zwanzigjähriges Bestehen.


Es war die Einführung des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Mitte der 1990er-Jahre, welche die Interkonfessionelle Konferenz der Landeskirchen und der Jüdischen Gemeinden im Kanton Bern (IKK) zur Schaffung der KAZ bewog. Das neue Gesetz machte es möglich, Personen im Hinblick auf ihre Wegweisung während mehreren Monaten in Haft zu halten.

Eine unentgeltliche Vertretung durch einen Anwalt ist jedoch in der Regel erst nach drei Monaten Haft gewährt. Dies führte die KAZ zum Entschluss, eine kostenlose Rechtsberatung aufzugleisen, die den Inhaftierten auf Wunsch ab dem ersten Hafttag zur Verfügung steht.

Kleine, aber wichtige Erfolge

Seit 20 Jahren überprüft der Anwalt Thomas Wenger, Geschäftsführer der KAZ, die Dossiers von Ausschaffungshäftlingen und setzt sich dafür ein, dass in der schwierigen Zeit der Ausschaffungshaft wenigstens die Haftbedingungen den gesetzlichen Minimalstandards entsprechen. Die Wiedererwägung des Ausschaffungsentscheids jedoch gehört nicht zu seinen Aufgaben. Dennoch kann der KAZ-Anwalt immer wieder Haftentlassungen erwirken.

Dies sieht er positiv, obwohl die Betroffenen die Schweiz trotzdem verlassen müssen. Manchmal gelingt es Thomas Wenger auch, eine Person zur baldigen Ausreise zu motivieren, indem er ihr neue Perspektiven im Herkunftsland aufzeigt oder bei der Dokumentenbeschaffung behilflich ist. Es scheinen kleine Erfolge zu sein. Sie sind in den Augen von Thomas Wenger aber bedeutungsvoll: «Jeder Tag, den jemand ausserhalb der Gefängnismauern verbringen darf, ist ein gewonnener Tag.»

Prekäre Haftbedingungen

Die Aussage wird anschaulich, wenn man die Situation der Personen in Ausschaffungshaft betrachtet. Besonders für Frauen ist sie prekär. Sie sind oft im Regionalgefängnis der Stadt Bern untergebracht, wo viel striktere Bedingungen herrschen als für die Ausschaffungshaft vorgesehen. Die Frauen befinden sich vielfach alleine in Haft und haben kaum Beschäftigungsmöglichkeiten.

In dieser Isolation ist die Ungewissheit, mit der die bevorstehende Ausschaffung verbunden ist, besonders bedrückend. Aus diesem Grund hat die KAZ vor rund 15 Jahren einen Besuchsdienst von Freiwilligen für Frauen in Ausschaffungshaft aufgebaut. Viele dieser Frauen seien schockiert und würden nicht verstehen, warum sie in einem Gefängnis sind, ohne eine Straftat begangen zu haben, erzählt Maria Teresa Ossola, die den Besuchsdienst leitet. Diese Situation mit einer Besucherin teilen zu können, bringe eine gewisse Erleichterung.

Mehr Menschen in Ausschaffungshaft

Seit Beginn der KAZ haben die Zahlen der Personen in Ausschaffungshaft stark zugenommen. Dies stehe im Zusammenhang damit, dass immer mehr Haftgründe eingeführt worden seien, die es erlaubten, eine Person in Ausschaffungshaft zu nehmen, erklärt Thomas Wenger. Wie sich die Zahlen in Zukunft entwickeln, sei schwer abzuschätzen.

Solange es aber Menschen in Ausschaffungshaft gebe, sei es wichtig, dass die Rechtmässigkeit der Haft überprüft und die Rechte der Inhaftierten durchgesetzt würden. Deshalb sei die KAZ bedeutend, ist der Anwalt überzeugt: «Ansonsten ist der Vollzug der Zwangsmassnahmen eine Dunkelkammer, in welche niemand Einblick hat.»

Evelyne Felder, Fachstelle Migration reformierte Kirche Bern-Jura-Solothurn

 

Informationen zur KAZ

 

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