«Entwidmungen»

Verschiedene Gebäude werden nächstens entwidmet: Was das bedeutet, lesen Sie hier.

Fast Einmaliges geschah am 22. Juni im Grossen Kirchenrat der Katholischen Kirche Region Bern: zwei sogenannte «Entwidmungen» standen im Zentrum der Diskussionen. Wenn Liegenschaften nicht mehr einem seelsorgerlichen Zweck, zum Beispiel als Gemeindezentrum oder auch als Wohnhaus für Seelsorger und Seelsorgerinnen dienen, werden sie «entwidmet» und der kommerziellen Nutzung zugeführt. So wird nun an der Bümplizer Burgunderstrasse ein Mehrfamilienhaus entstehen, dessen Wohnungen offen vermietet werden können. Gleichzeitig sollen auch Wohnungen für Flüchtlingsfamilien wie bisher im alten «entwidmeten» Perlerhaus zur Verfügung stehen. Die Juristin und Theologin Franziska Schnyder, Bern, wählte der Grosse Kirchenrat zur Datenschutzaufsichtsbeauftragten. Die positive Rechnung 2015 wurde zudem vom Kirchenparlament genehmigt. Sie schliesst dank höheren Steuereinnahmen mit einem Bilanzüberschuss von 3 Millionen Franken ab. Der Überschuss wird ins Eigenkapital überführt.

jm/com

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