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Habemus feminas

Die befremdlichen Regeln der katholischen Kirche.

Dürfen Frauen wählen? Welch absurde Frage! Seit 1971 gewährt die Schweiz ihren Bürgerinnen dieses Menschenrecht. Und in der katholischen Kirche? Es gibt bis heute Regeln, die seltsam befremden.


von Anita Wagner Weibel, Gemeindeleiterin im Ruhestand, Rotkreuz


«Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann», heisst es im Gesetzbuch der Kirche. Frauen sind und bleiben vom sakramentalen Dienst ausgeschlossen.
Diese Haltung löst nur noch Kopfschütteln aus. Sie widerspricht allem, was man biologisch, medizinisch, psychologisch, soziologisch, anthropologisch über die Geschlechter weiss. Mann und Frau sind gleichwertig, im religiösen Sinn gleich vor Gott, daher auch gleichberechtigt.

Nun wird argumentiert, Jesus habe nur Männer als Jünger berufen, daraus wird gefolgert, dass nur Männer ordiniert werden können. Das wichtigste Merkmal Jesu und seiner Jünger ist – noch vor dem Mann-Sein –, dass sie alle Juden und Fischer waren. Denken wir diese Argumentation zu Ende, so müssten Priester alle Juden und Fischer sein. Zu Recht hatte dies keine Folgen für die Anforderungen zur Weihe.

Wer aber Frauen abspricht, Christus repräsentieren zu können, spricht ihnen das volle Menschsein ab. Denn das Grund-Dogma des Christentums ist die Menschwerdung, nicht die Mannwerdung Gottes!

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