Mit der sogenannten Pillenenzyklika verlieren kirchliche Verlautbarungen an Bedeutung. Foto: cliersch / photocase.de

Humanae vitae - ein Wendepunkt in der Akzeptanz des Lehramtes

Kirchlichen Verlautbarungen zu gesellschaftlichen Fragen haben an Bedeutung verloren. Der Grund liegt 50 Jahre zurück. Martin Tschirren mit den Hintergründen

Am 25. Juli 2018 jährte sich zum fünfzigsten Mal das Erscheinen der Enzyklika «Humanae vitae». Dieses päpstliche Rundschreiben setzte der Diskussion über zulässige Instrumente der Geburtenregelung ein jähes Ende.

von Martin Tschirren*

Die traditionelle katholische Ehe- und Sexualmoral war bis zum II. Vatikanischen Konzil durch die Grundsätze Nachkommenschaft, Treue und Unauflöslichkeit geprägt. Sexualität war somit nur innerhalb der Ehe erlaubt, und Empfängnisverhütung galt als Verstoss gegen das «Naturgesetz» und als schwere Sünde.

Die Aufbruchstimmung des Konzils (1962–65) erfasste auch die Vorstellungen über Ehe und Sexualität. Die Pastoralkonstitution «Gaudium et spes» rückte die Liebe zwischen den Ehepartnern so stark ins Zentrum, dass der Zweck der Nachkommenschaft indirekt relativiert wurde. Die heikle Frage, ob nicht mehr jeder eheliche Akt der Fortpflanzung dienen müsse, klammerte das Konzil jedoch aus und delegierte sie an eine Kommission, die sich nach dem Konzil damit befassen sollte.

Inzwischen gab es mit der Anti-Baby-Pille ein neues Instrument zu einer einfachen und effektiven Geburtenregelung. Die erste Pille wurde in der Schweiz 1961 registriert, Ende 1963 brachte Ciba ihr erstes hormonelles Verhütungsmittel auf den Markt.
Wie reagierte die katholische Kirche in der Schweiz auf dieses neue Instrument? Nach einer ersten Phase, die stark von ablehnenden Einschätzungen geprägt war, entwickelte sich in den 1960er Jahren unter Schweizer Theologen eine erstaunlich differenzierte Position. Ein dafür typischer Vertreter war etwa der Moraltheologe Leonhard M. Weber, der sich zwar gegen eine generelle Freigabe der Pille wandte, aber zugleich eine sinnvolle Anwendung nicht ausschliessen und diese letztlich dem Gewissensentscheid der Ehepartner überlassen wollte.

Die von Papst Paul VI. eingesetzte «Kommission für das Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit» nahm 1964 ihre Arbeit auf und konzentrierte sich schon bald auf die Frage der Zulässigkeit der künstlichen Empfängnisverhütung. Sowohl die Kommission, die mehrheitlich aus Laien bestand, als auch die zusätzlich eingesetzte Bischofskommission sprachen sich in ihren Schlussberichten von Ende Juni 1966 gegenüber dem Papst für eine Weiterentwicklung der traditionellen Ehemoral und eine Stärkung der Gewissensfreiheit der Ehepartner aus.

Abweichend von der Mehrheitsmeinung und ohne Wissen der Kommission verfasste deren Präsident, Kardinal Alfredo Ottaviani, eine Stellungnahme der Minderheit, die an der traditionellen Lehre festhalten wollte. Es war schliesslich diese Minderheitsposition, welche die Ausrichtung von «Humanae vitae» prägte.

In der Enzyklika bringt Paul VI. zum Ausdruck, dass er diese «schwerwiegende Frage» persönlich habe beantworten wollen. Verschiedene Beobachter erachteten gerade dies – nämlich dass der Papst auf sein eigenes Gewissen setzte und nicht den Konsens in der Kirche auslotete – als das «absolut Neue» dieser Enzyklika. Inhaltlich hielt sie an der traditionellen Lehre fest, dass beim ehelichen Geschlechtsverkehr jede Handlung auszuschliessen sei, die «die Verhinderung der Fortpflanzung zum Ziel oder Mittel zum Ziel setzt».

In der Schweiz waren die Reaktionen geteilt. Während insbesondere «La Liberté» begrüsste, dass die Unsicherheit in dieser Frage nun beseitigt sei, und die Enzyklika über mehrere Tage hinweg positiv würdigte, waren die Beurteilungen in den übrigen katholischen Zeitungen (die es damals noch gab) neutral bis kritisch. Verschiedentlich wurde der Geltungsanspruch der Enzyklika hinterfragt. So sprach Hans Küng im «Wort zum Sonntag» vom 3. August 1968 von einer «fehlbaren Stellungnahme» und betonte, dass jeder vor dem eigenen Gewissen getroffene Entscheid rechtmässig sei. Und der in Bonn lehrende Schweizer Moraltheologe Franz Böckle befürchtete in der NZZ als Folge dieses Lehrschreibens eine «stille innere Emigration».

In den Folgejahren kam wiederholt zum Ausdruck, dass «Humanae vitae» die Fragen rund um die künstliche Empfängnisverhütung nicht beantwortet habe. So zeigte sich immer deutlicher, dass die in der Enzyklika vertretene Lehre an der Realität vorbeizielte und in der Praxis nicht umsetzbar war. Dies zeigte sich auch in einer Befragung, die im Vorfeld der Synode 72 zu Bedürfnissen der Ehe- und Familienpastoral im Bistum Chur durchgeführt wurde. Weniger als zehn Prozent der Befragten stimmten den Aussagen von «Humanae vitae» vollumfänglich zu. Und rund drei Viertel gaben an, dass die Wahl der Methode der Geburtenregelung Sache des Ehepaares sei.

So bleibt «Humanae vitae» als Enzyklika in Erinnerung, die nicht nur eine intensive Diskussion über ihren Inhalt und ihre Bedeutung ausgelöst hat, sondern auch symbolhaft für einen grundlegenden Bedeutungsverlust von kirchlichen Verlautbarungen zu gesellschaftlichen Fragen steht. In der Ehe- und Sexualmoral war dieser umso grösser, als die kirchliche Lehre in diesem Bereich bis zum II. Vatikanum im Leben vieler Gläubiger eine bedeutsame Rolle gespielt hatte.


*Martin Tschirren studierte 1990–1997 Geschichte und Theologie an der Universität Freiburg/CH. Seine Lizenziatsarbeit trug den Titel «Ehe- und Sexualmoral im Schweizer Katholizismus, 1950–1975». Heute ist er stv. Direktor des Schweizerischen Städteverbandes und engagiert sich als Kleiner Kirchenrat in der katholischen Kirche Region Bern.

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