Nicht überall so rosig wie in Bern - finanzielle Unterstützung für die Spitalseelsorge durch den Kanton. Foto: iStock/Borislav

Jeder Kanton steuert so viel zur Spitalseelsorge bei, wie er will

Warum ist das so – und hat das Konsequenzen für die Patienten?

Das Berner Inselspital beteiligt sich an den Kosten für die Spitalseelsorge, nicht so das Zürcher Unispital. Warum ist das so – und hat das Konsequenzen für die Patienten?

Ueli Abt, kath.ch

Ob der Staat etwas zu den Personalkosten für die Spitalseelsorge beiträgt, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Das Berner Inselspital, geführt durch eine gemeinnützige Stiftung, finanziert pro 33 Vollzeitstellen in der Pflege mindestens 10 Stellenprozente in der Seelsorge. Die Spitalseelsorger im Kanton Zürich hingegen bekommen ihren Lohn von der Zürcher Kantonalkirche.

Ob ein Spital privat betrieben wird oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. So beteiligt sich im Kanton Graubünden das komplett privat geführte Kantonsspital in Chur ebenfalls zu 25 Prozent an den Personalkosten in der Seelsorge.

Verhältnis von Kirche und Staat je nach Kanton verschieden

Wieso zahlt das eine Mal der Kanton mit, ein anderes Mal nicht? Die Antwort weiss René Pahud de Mortanges, Professor am Institut für Religionsrecht in Freiburg. In einem Aufsatz von 2018 hat er die rechtliche Situation in den Kantonen beleuchtet und aufgezeigt, was dies für die Finanzierung heisst.

Die Quintessenz: Die Kirche muss es hinnehmen, wenn ein Kanton nichts zur Finanzierung der Spitalseelsorge beitragen will. Denn laut Bundesverfassung liegt die Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche in der Kompetenz der Kantone. Dazu gehört auch die Spitalseelsorge.

Bern hält kantonales Engagement in Normen fest

Religionsgemeinschaften hätten somit nur dann einen Anspruch auf staatliche Unterstützung der Seelsorgetätigkeit, wenn sich eine solche Verpflichtung aus dem kantonalen Recht ergibt. Das ist zum Beispiel in Bern der Fall: Die Spitäler müssen Seelsorge für die Patienten und ihre Angehörigen sicherstellen. Die sogenannte Spitalversorgungsverordnung konkretisiert, in welchem Umfang sich die Spitäler engagieren müssen.

Im Gegensatz dazu hält im Kanton Zürich eine Verordnung fest, dass die Seelsorger von den Religionsgemeinschaften selbst angestellt und finanziert werden.

Pahud weist darauf hin, dass je nach Kanton die Spitalseelsorge unterschiedlich ausführlich geregelt ist. «Je grösser und je urbaner ein Kanton ist, desto detaillierter ist meistens auch die Regelung», so Pahud.

«Weitgehend gute Versorgung»

Für die Patienten wirkt sich dieser Unterschied bei der Finanzierung nicht aus, sagt Michael Eismann, Vorstandsmitglied der Vereinigung der katholischen Spitalseelsorger der Deutschschweiz. «Bis jetzt haben wir eine weitgehend gute Versorgung.»

Eismann arbeitet als Seelsorger am Kantonsspital in Winterthur. Er weist darauf hin, dass auch in einem Kanton ohne staatliche Kostenbeteiligung, so etwa Zürich, indirekt eine Mitfinanzierung durch den Kanton besteht. Denn ein Teil der Einnahmen der Kirchen stammt aus der Besteuerung von Firmen, die als juristische Personen einen Beitrag für die Kirchenfinanzierung leisten. Diese Beiträge dürfen die Kirchen aber nur für «nicht kultische» Aufgaben einsetzen – wie etwa die Spitalseelsorge.


So unterschiedlich regeln die Kantone die Spitalseelsorge

Die Kirche bezahlt alles
– das ist zum Beispiel im Kanton Aargau der Fall. Die Personalkosten tragen vollumfänglich die kantonalen Landeskirchen. 

Der Kanton bezahlt einen Teil: Der Kanton Graubünden trägt zu einem Viertel zu den Personalkosten für die Spitalseelsorge bei. Die übrigen drei Viertel übernehmen die Landeskirchen.

Der Kanton bezahlt alles:
Der Kanton Luzern bezahlt die Löhne der Seelsorger im Luzerner Kantonsspital und in der Luzerner Psychiatrie in St. Urban. Eine Ausnahme gibt es am Schweizer Paraplegikerzentrum in Nottwil LU: dort wird der reformierte Seelsorger von der Landeskirche bezahlt. Der katholische hingegen vom Kanton. (uab)

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