Umgebrachte chinesische Gefangene? Ungeheure Anschuldigung an die «Bodies Exhibition».

«Leichenschau» angezeigt

Handelt es sich bei den gezeigten Körpern um umgebrachte chinesische Häftlinge? Lausanne verbietet die Schau.

Die Ausstellung («Leichenschau») «Bodies Exhibition», die bis 14. Oktober in Bern zu sehen war, ist nach Lausanne weitergezogen. In der Ausstellung werden präparierte und auf vielfältige Art aufgeschnittene Leichen gezeigt. Update: was in Bern nicht möglich war, scheint in Lausanne nun zu klappen. Die Stadtregierung verbietet, wegen der unsicheren Herkunft der Leichen, die Ausstellung komplett. Das meldet das Regionaljournal Bern-Freiburg-Wallis am 16. Oktober

Wie die «Berner Zeitung» schon vergangene Woche berichtete, hat die «Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter und der Todesstrafe» (ACAT) Strafanzeige eingereicht. Hintergrund ist die unklare Herkunft der ausgestellten Leichen.

Die ACAT hat vor der Strafanzeige den Stadt- und Kantonsregierungen einen Fragekatalog zukommen lassen. Die Antworten blieben aber offenbar unbefriedigend. Die ACAT gibt sich im Brief überzeugt, dass es die Leichen von chinesischen Verstorbenen oder umgebrachten Gefangenen der «Falun-Gong-Bewegung» sind. Dies zeige eine Studie namhafter Autoren.

Die Leichen jedenfalls würden vom «Chinese Bureau of Police» stammen. ACAT weist darauf hin, dass aus Leichen- oder Körperteilen kein Profit geschlagen werden dürfe, ohne deren Herkunft genau zu kennen. Der Fragekatalog an die bernischen Regierungen hat es in sich. Beispielsweise wollte ACAT wissen, ob das Einverständnis der Angehörigen der Verstorbenen vorliege, dass diese Leichen ausgestellt werden dürfen. Ob es Dokumentationen gebe über die garantierte Herkunft der Leichen oder auch, ob die Leichen verbotenerweise gegen Bezahlung ausgestellt würden.

Allfällige Verstösse müsse die Staatsanwaltschaft untersuchen, beschieden die Behördenvertreter der ACAT. Und so folgte die Strafanzeige. Das Resultat der Abklärungen ist noch nicht bekannt.

Andreas Krummenacher

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