Neu in der Kirche nur mit Maske. Foto: iStock/borchee

Maskenpflicht in Kirchen

Diese gilt ab Montag, 12. Oktober, im ganzen Kanton Bern

Die Maskenpflicht in Kirchen gilt ab 12. Oktober und betrifft auch Pfarreizentren und andere religiöse Versammlungsräume.

In einer Medienmitteilung teilt der Berner Regierungsrat mit, dass ab Montag, 12. Oktober 2020, im Kanton Bern eine «Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen» gelte. Weiter heisst es in der Mitteilung: «Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Verwaltungsgebäude, Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume, Kinos und Bahnhöfe inkl. Perrons und Unterführungen.»

In Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen sowie in Restaurationsbetrieben dürfen die Gäste, so der Regierungsrat, die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen.

An einer Medienorientierung teilt Regierungsrat Alain Schnegg mit, dass von dieser Regelung Kinder unter 12 Jahren ausgenommen seien. Ausserdem gelte in Trainingseinrichtungen wie Fitnessstudios oder in Schalterzonen von Banken die Maskenpflicht nicht.

Im Kanton Bern haben sich in den letzten beiden Wochen durchschnittlich 285 Menschen pro Woche mit dem Coronavirus angesteckt. Diese Entwicklung ist der Grund für die Verschärfung der Massnahmen durch den Regierungsrat.

Diese Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt vorerst offenbar bis zum 31. Januar 2021. 

Andreas Krummenacher

Hinweis: Link zur vollständigen Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Bern 

 

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