Die Meinungen zum neuen Kirchengesetz sind bunt. Die Debatte im Parlament dürfte spannend werden. Foto: fotolia / Gundolf Renze

Neues Kirchengesetz

Die Autonomie der Landeskirchen soll gestärkt werden. Zu Reden geben die unterschiedlichen Sockelbeiträge.

«Wenn Ungleiches ungleich behandelt wird»

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das neue Landeskirchengesetz zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz soll die Autonomie der Landeskirchen gestärkt werden.

Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern soll neu geregelt werden. Die Landeskirchen sollen künftig ihre Geistlichen selber anstellen und entlöhnen. Sie sollen auch entscheiden, wie diese Stellen auf die einzelnen Kirchgemeinden verteilt werden. Der Kanton soll die Landeskirchen jedoch weiterhin im bisherigen Ausmass finanziell unterstützen. Die Neuregelung ist mit einem neuen Finanzierungssystem verbunden. Damit trage der Kanton einerseits den historischen Rechtsansprüchen der evangelisch-reformierten Landeskirche Rechnung und leiste anderseits einen Beitrag an jene Leistungen, welche die Landeskirchen im gesamtgesellschaftlichen Interesse erbringen würden – heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrates vom 7. April.

In der Vernehmlassung sei das neue Landeskirchengesetz bei der Mehrheit der Parteien und Organisationen auf Zustimmung gestossen, schreibt der Regierungsrat weiter. Obwohl – auf die Eingaben des Synodalrats der römisch-katholischen Landeskirche wurde gar nicht erst eingetreten. Dieser kritisierte das Finanzierungssystem und damit eine Ungleichbehandlung der römisch-katholischen Landeskirche bei der Bestimmung des Sockelbeitages an die drei Landeskirchen.

Der Regierungsrat schreibt, er sei der Ansicht, dass die strukturellen Unterschiede der beiden Landeskirchen eine differenzierte Abgeltung durch den Kanton rechtfertigen würden. Und weiter: «Eine Verletzung der religiösen Neutralität des Staates liegt darin nicht begründet, wenn Ungleiches ungleich behandelt wird.» Das Thema wird unter diesem Gesichtspunkt sicherlich weiter zu reden geben.

In verschiedenen Punkten hat der Regierungsrat die Vorlage nun angepasst. Neu sollen beispielsweise die aus Sicht des Kantons relevanten gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen im Gesetz definiert werden. Verschiedene weiter technische Details zu Finanzierungs- und Ausbildungsfragen wurden ebenfalls angepasst. Der Prozess wird nun öffentlich. Das Kantonsparlament wird das Gesetz in einer ersten Lesung in der Septembersession debattieren. Man darf gespannt sein.

Andreas Krummenacher

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