Bild: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird 70 Jahre alt. Foto: birdys / photocase.de

Schutzpflichten auch für die Kirche?

70 Jahre universelle Menschenrechte. Ein Thema auch für Religionen.

Die universellen Menschenrechte werden 70 Jahre alt. Dazu gehört auch die Religionsfreiheit. Immer wieder beisst sie sich jedoch mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Interessen. Ein Podium an der Berner Universität hat darüber am 12. Dezember debattiert.

Welches Menschenrecht betrachten Sie als das wichtigste? So lautete die Eingangsfrage von Moderatorin Brigitta Rotach, die Kulturverantwortliche im Haus der Religionen. Podiumsgäste waren Christian Rutishauser von christlicher, Rifa’at Lenzin von muslimischer und René Bloch von jüdischer Seite. Eingeladen waren zudem Valentin Abgottspon, Vizepräsident der Freidenker und Eva Maria Belser vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte.

Von den fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern kamen fünf unterschiedliche Antworten. Die Islamwissenschaftlerin Lenzin priorisierte das Recht auf Religionsfreiheit, Judaistikprofessor Bloch jenes auf Meinungsfreiheit, Abgottspon jenes auf Gewissensfreiheit und Belser das Diskriminierungsverbot. Für Rutishauser lag der zentrale Punkt darin, dass ein Individuum überhaupt das Recht auf Rechte hat, was bedeutet, dass jeder Mensch als handelndes Subjekt wahrgenommen wird.

«Der beste Abfall ist der Abfall vom Glauben»

Abgottspon, der sich im katholischen Wallis mit der Entfernung eines Kreuzes im Schulzimmer einen Namen gemacht hatte, und Rutishauser, der als Provinzial der Jesuiten Schweiz geladen war, kamen sich rasch und unterhaltsam in die Haare. Zur Religionsfreiheit gehört für den Freidenker das Recht auf die Abwehr der Religion. «Der beste Abfall ist der Abfall von Glauben», stichelte er, «aber da ist Ihr Chef nicht einverstanden.»

Gelassen reagierte Rutishauser mit der Feststellung, dass Säkularisierung und Konversionen tatsächlich Themen für die katholische Kirche sind. Mit der individuellen Freiheit auf Religionsausübung hatte sie bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts Mühe. Erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurden mehr Freiheiten eingeräumt und die Würde der Einzelnen aufgewertet. Austritte und Konversionen zu anderen Religionen seien auch im Islam ein Thema, erwiderte Lenzin, aber die Art und Weise, wie der Staat damit umgehe, sei sehr länderspezifisch.

«Die Deutungshoheit ist das Problem»

Lenzin betonte weiter, dass die Menschenrechtskonvention sehr westlich geprägt sei: «Zum Zeitpunkt der Entstehung der Konvention standen viele islamische Subjekte noch unter Kolonialherrschaft. Wenn heute westliche Armeen unter dem Banner der Menschenrechte in muslimische Länder einmarschieren, ist das für mich unehrlich.»

Rutishauser räumte ein, die aktuelle, aufs Individuum ausgerichtete Konvention sei mit ihrem Anspruch auf «universelle Menschenrechte» tatsächlich sehr eurozentristisch. Das Bild des Menschen als «Ebenbild Gottes» sei eine christliche Sichtweise, für die sich der Islam wohl kaum erwärmen lasse. Lenzin pflichtete bei: «Nicht die Menschenrechte sind das Problem, sondern die Deutungshoheit.»

Stachel in der Gesellschaft oder Utopie?

Einen Schlagabtausch boten sich Bloch und Belser: Letztere hatte bereits zu Beginn des Podiums dem Diskriminierungsverbot höchste Priorität zugeordnet. Sie bezeichnete die Menschenrechte in einer Welt von Ungleichheiten als «Stachel in der Gesellschaft». Bloch konterte, die Konvention sei aus einem Aufschrei nach dem Holocaust entstanden und ordnete sie als «Utopie» ein. Belser verstand es offenbar als Vorwurf und zeichnete die lange Geschichte der Menschenrechte nach, die bereits mit der Französischen Revolution eingesetzt hatte: Die damaligen Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit hätten nur für etwa zehn Prozent der Bevölkerung gegolten.

«Ausgeschlossen waren damals Frauen und Kinder ebenso wie Arme und Personen anderer Hautfarbe. Das hat sich bis heute bis hin zur Kinderkonvention massiv verändert.» Ein weiterer Fortschritt sei die Millenniumserklärung: Freiheit bedeute hier frei von Hunger, Not und Unterdrückung. Bloch hielt an der Definition als Utopie fest, räumte aber ein, auch Utopien seien ernst zu nehmen. Einig waren sich die Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmer, dass die Menschenrechte nicht in Stein gemeisselt sind, sondern sich in einem Prozess befinden.

Die Kritik an der westlichen Dominanz und der individuellen Ausrichtung müsse weitergedacht werden. Das Kollektiv werde in den meisten Gesellschaften weltweit anders gewichtet. Die Anwendung der Menschenrechte gelte heute zudem nur für das Spannungsfeld Individuum–Staat, doch hier müsse man sich überlegen, auch religiöse Strukturen wie die Kirche einzubeziehen. Die unzähligen Beispiele des Missbrauchs, die nie strafrechtlich geahndet wurden, seien ein Beispiel dafür. «Wir müssen die Schutzpflichten weiterdenken» schloss Belser, «auch über den Staat hinaus».

Hannah Einhaus


Hinweis
Vor 70 Jahren unterzeichnete die UN-Vollversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta). Diese Rechte gelten für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität.

Hier finden Sie die Charta im Wortlaut

 

 

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