Der neue Weihbischof für das Bistum Basel Josef Stübi. Er soll den Bischof in seinen Aufgaben entlasten. / Foto: zVg

Kanton Bern beim Bistum untervertreten

Neuer Weihbischof im Bistum Basel ist der Luzerner Josef Stübi

Der Luzerner Josef Stübi (61) ist neuer Weihbischof im Bistum Basel. Er wird residierender Domherr des Standes Aargau und ersetzt Denis Theurillat, der  2021 zurückgetreten ist und residierender Domherr des Standes Bern war.

Josef Stübi stammt ursprünglich aus Luzern, er besuchte das Gymnasium in  Immensee SZ und studierte in Luzern und München Philosophie und Theologie. 1988 erfolgten die Diakonen- und die Priesterweihe. Er war Vikar in Windisch, Pfarrer in Hochdorf und ist aktuell Stadtpfarrer in Baden und Pastoralraumpfarrer im Aargauer Limmattal.

Aufgaben des Weihbischofs

Dem  Bistum Basel steht gemäss einem Konkordat ein Weihbischof zu, den der Diözesanbischof selbst ernennt. Der Papst prüft und bestätigt den Namen und setzt  den Weihbischof ein. Dieses Vorgehen ist laut Mitteilung des Bistums Basel einzigartig in der Welt. Wie das «pfarrblatt» aus sicherer Quelle weiss, stand der  Name bereits seit Monaten fest. Weshalb der Papst sich so viel Zeit liess, um diesen zu bestätigen, war nicht zu erfahren.

Josef Stübi sei im Bistum verwurzelt  und kenne «die Freuden und Leiden, die Sorgen und Nöte der Gläubigen» sowie der Seelsorger:innen aus langjähriger Erfahrung, begründet  Bischof Felix Gmür laut Mitteilung seine Wahl. Das grosse Bistum brauche einen Weihbischof, damit die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt werden könnten, schreibt das Bistum. Es hält ausserdem «bischöfliche Präsenz bei den Gläubigen für die Glaubensverkündigung, das Glaubenszeugnis und das Band  der Einheit» für zentral.

Residierender Domherr Bern

Der Kanton Bern ist im Beratergremium des Bischofs traditionell mit drei Domherren vertreten. Aktuell  sind das der Berner Pastoralraumpfarrer Ruedi Heim und der Pfarrer der Pfarrei Dreifaltigkeit, Christian Schaller. Der dritte Domherr sollte ein residierender Domherr sein, einer also, der im Bischofssitz wohnt. In der Vergangenheit war das der Weihbischof selbst. Josef Stübi aber wird residierender  Domherr für den Stand Aargau. Der Kanton Bern hat also aktuell keinen residierenden Domherrn in Solothurn. Der Kanton Bern hat sich sogar verpflichtet, den Lohn des residierenden Domherrn zu bezahlen. Wieso also verzichten die Bistumsverantwortlichen darauf? Dompropst Arno Stadelmann leitet das  Domkapitel. Er sagt auf Anfrage bloss, das Bistum Basel und der Kanton Bern würden über diese Sache miteinander in Kontakt stehen.

Die Rückfrage bei  David Leutwyler, Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten des Kantons Bern, ergibt, dass es aktuell «keine News betreffend residierenden  Domherrn des Standes Bern» gebe. Man stehe tatsächlich in Kontakt mit dem Bistum. Es gebe aber keine Opposition, noch habe der Kanton irgendwelche  Vorschläge abgelehnt. Immerhin spart der Kanton Bern durch die ausbleibende Lohnzahlung Geld. Die öffentliche Bischofsweihe von Josef Stübi findet am 26. Februar um 15.00 in der Kathedrale in Solothurn statt. (sys/kr)

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