Zu wenige Priester, die für das höchste Amt in Frage kommen. Das «pfarrblatt» berichtete von einem Dispensgesuch, den das Bistum St. Gallen in Rom eingereicht hat. Und fragte nach, wie es im Bistum Basel aussieht. Nun bestätigt St. Gallen: Rom hat dem Gesuch stattgegeben.
Magdalena Thiele
Was vor einer Woche noch als Gerücht kursierte, wurde jetzt vom Bistum St. Gallen offiziell bestätigt. Der Kandidatenkreis für das Amt des Nachfolgers von Alt-Bischof Markus Büchel wird verdoppelt. Statt der bisher 30 in St. Gallen inkardinierten Priester stehen nach dem Go aus Rom weitere 30 mit bischöflicher Missio, also insgesamt 60, zur Auswahl für das höchste Amt.
Nuntius gibt grünes Licht
«Der Nuntius hat namens des Heiligen Stuhls diese Woche grünes Licht gegeben.» Das Katholische Kollegium werde sich bei der Session am 19. November damit befassen, da auch das Parlament hinter einer solchen Öffnung stehen muss, heisst es in der heute verschickten Medienmitteilung der Bistumsleitung.
Es ist nicht das erste Mal, dass St. Gallen diesen Schritt geht. Bereits 2005 hatte das Domkapitel einen entsprechenden erfolgreichen Antrag nach Rom geschickt. Dennoch soll das Vorgehen die Ausnahme bleiben, betont Domdekan Guido Scherrer. «Sonst müsste das Konkordat geändert werden.» Um dieses in seiner Gesamtheit nicht zu gefährden, hat man den Heiligen Stuhl um eine Öffnung ausschliesslich für die bevorstehende Wahl angefragt.
Konkordat beschränkt Kandidatenkreis
Das erwähnte Konkordat beschränkt die wählbaren Bischofskandidaten auf Priester, die im Bistum St. Gallen inkardiniert sind – also dort die Priesterweihe erhalten haben. Der Kreis der Kandidaten ist aufgrund des Priestermangels überschaubar. Auch für das Bistum Basel gibt es einen ähnlichen Vertrag mit Rom. Das «pfarrblatt» berichtete.
Eine Änderung des Konkordats für das Bistum Basel sei momentan kein Thema, erklärte Mitte September Bistumssprecherin Barbara Melzl gegenüber dem «pfarrblatt». Das Bistum Basel verfüge aktuell über 281 aktive inkardinierte Priester. Der potentielle Kandidatenkreis ist hier also aktuell noch ausreichend.