Suche nach Gerechtigkeit

Bistumskolumne von Wieslaw Reglinski

«Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan (salva iustitia)», hören oder lesen wir manchmal. Was ist aber Gerechtigkeit? Sie wird meistens als eine Grundnorm des menschlichen Zusammenlebens – als das, worauf die Menschen ein Recht haben, gesehen. Zentral für das moderne Gerechtigkeitsempfinden ist die Idee der Gleichbehandlung aller Menschen, egal welche Hautfarbe oder welches Geschlecht sie haben. Jede Rechtsordnung soll gerecht und vernünftig sein, d. h. in Einklang mit der sittlichen Ordnung stehen, das Gemeindewohl fördern und somit dem Frieden unter den Menschen dienen.

Die Gerechtigkeit der kirchlichen Gesetze begründet sich im Glauben. Das kanonische Gesetz sowie kirchliche Gerichtsbarkeit sind an eine Gemeinschaft orientiert. Diese wird als societas und communio gesehen. Gemäss dem Kodex des kanonischen Rechtes sollen alle Christgläubigen «eifrig bemüht sein», ohne Beeinträchtigung der Gerechtigkeit, Streitigkeiten unter sich nach Möglichkeit zu vermeiden oder baldmöglichst wieder beizulegen. Wenn das nicht gelingt, sind sie befugt, ihre Rechte rechtmässig geltend zu machen und vor der zuständigen – auch kirchlichen Instanz zu verteidigen.

Für die Kirche ist die Rechtsprechung unverzichtbar, da sie sich der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet weiss. Dies mit dem biblischen Zuspruch: Er lässt deine Gerechtigkeit aufgehen wie das Licht, dein Recht wie die Helle des Mittags (Ps 37, 6).

Wieslaw Reglinski, Offizial des Bistums Basel

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