Wieslaw Reglinski koordiniert künftig die Kontakte zwischen dem Bistum Basel und dem Kanton Bern. Foto: zVg

Vermittler zwischen Politik und Kirche

Wislaw Reglinski zum residierenden Domherrn des Kantons Bern für das Bistum Basel ernannt

Wieslaw Reglinski wird ab November zum residierenden Domherrn des Standes Bern für das Bistum Basel am Bischofssitz in Solothurn. Er ist Offizial, also Vorsteher des kirchlichen Gerichts des Bistums. Reglinski ist ebenfalls leitender Priester in Bettlach und Grenchen. Bis 2013 war Wieslaw Reglinski Pfarrer in Huttwil und Einsatzleiter des kantonalbernischen Care Teams.

Andreas Krummenacher

Der Berner Regierungsrat hat sich mit der bischöflichen Ernennung einverstanden erklärt, das schreiben die Verantwortlichen auf der Webseite des Bistums Basel. Wieslaw Reglinski übernimmt damit die Nachfolge des emeritierten Weihbischofs Mgr. Denis Theurillat.

Wieslaw Reglinski war acht Jahre lang Pfarradministrator und Pfarrer in Langenthal und Huttwil. Seit Mitte 2020 ist er Leiter des Offizialates des Bistums Basel und somit enger Mitarbeiter des Bischofs von Basel Felix Gmür. Ein Offizial spricht im Namen des Bischofs Recht. Die Hauptaufgaben sind die Erteilung von Dispensen, die Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren, vor allem sogenannte Ehenichtigkeitsprozesse, und allenfalls die Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen.

Für den Kanton Bern ist die Mitsprache wichtig

David Leutwyler ist Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten des Kantons Bern. Er antwortet auf Anfrage des «pfarrblatt», ob dieses Amt für den Kanton Bern wichtig sei, nur indirekt. Der Kanton Bern setze, so Leutwyler, «die bald 200-jährigen vertraglichen Vereinbarungen unter den Kantonen um und unterstützt damit das Bischofswahlrecht des Domkapitels.»

Im Bistum Basel wählen nämlich die Domherren den Bischof. Der Papst kann die Wahl bloss noch bestätigen. Die zugehörigen Kantone haben nach den Wirren der französischen Revolution mit dem Heiligen Stuhl eine Vereinbarung geschlossen, ein sogenanntes Konkordat. Gemäss diesem Vertrag hat der Kanton Bern Anrecht auf einen residierenden und zwei nichtresidierende Domherren. Die Vereinbarung behandelt hauptsächlich das Weiterbestehen des Bistums Basel. Der Jura gehörte damals noch vollständig zum Kanton Bern, viele Gebiete sind katholisch. Der Kanton Bern hatte also ein Interesse an gehordneten Verhältnissen.


Koordinator

Die residierenden Domherren koordinieren nun die Kontakte zwischen dem Bistum und dem jeweiligen Kanton. Der Kanton Bern scheint auch gegenwärtig Interesse an geordneten Verhältnissen zu haben. Für David Leutwyler jedenfalls scheint die Aufgabe des residierenden Domherrn eindeutig zu sein, er erklärt: «Der residierende Domherr berät den Bischof in politischen Fragen und vertritt die Haltung des Kantons Bern bei Bischofswahlen.» Ist den Regierungsräten nämlich ein Name auf einer Liste mit möglichen Kandidaten für das Bischofsamt nicht genehm, können sie diese Person per Mehrheitsbeschluss von der Liste streichen lassen. 

Der Lohn des residierenden Domherrn, das ist ebenfalls im Konkordat festgehalten, wird vom Kanton Bern bezahlt. Vor knapp zweihundert Jahren waren es 2000 Franken pro Jahr. Das ist überholt. Heute richtet er sich, so Leutwyler, nach nach dem Gehaltssystem des Kantons Bern.

Der neue residierende Domherr des Standes Bern Wieslaw Reglinski freut sich über seine Ernennung. Die Freude wäre noch grösser, so sagt er auf Anfrage des «pfarrblatt», «wenn es auch Domfrauen oder Domdamen geben würde.»

Lesen Sie hier das ganze Gespräch mit Wieslaw Reglinski

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