Der Kirchgemeinderat und seine Kommissionen decken die staatskirchenrechtliche Seite einer Kirchgemeinde ab. Er widmet sich den (weltlichen) Themen wie Finanzen, Liegenschaften, Personal und Organisation und bildet so die Grundlage, dass kirchliche Aufgaben durch die entsprechenden Fachpersonen bestmöglich wahrgenommen werden können. Dabei stützen sich die Mitglieder des Kirchgemeinderates in ihrer Arbeit auf das Organisationsreglement und auf die Organisationsverordnung der römisch-katholischen Kirchgemeinde Seeland-Lyss; diese bilden den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit.
Zurzeit besteht er aus folgenden Mitgliedern, welche sich rund einmal monatlich treffen:
Kirchgemeinderat
Patricia Lehmann (Präsidentin)
Rosalba Faillace
Marco Santomo
Darius Latziak
Flaviano Faiazza
Jean-Marie Wolter
An der Sitzung des Kirchgemeinderates nimmt jeweils der Vertreter der Pastoralraumleitung sowie der Kirchgemeindeverwalter teil.
OgR-Organisationsreglement KG Seeland-Lyss
Organisationsverordnung des Kirchgemeinderates
Herzliche Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 8. April 2021, 20.00 Uhr im Pfarreizentrum Lyss
Unterlagen: Traktandenliste, Kurzversion Jahresrechnung 2020, Bericht zur Jahresrechnung 2020, Botschaft zum Umbauprojekt Lyss finden Sie HIER:
Röm.-kath. Kirchgemeinde Seeland-Lyss
Oberfeldweg 26
3250 Lyss
Verwaltung: Lorenzo Presotto
Tel. 032 387 24 06
E-Mail: lorenzo.presotto(at)kathseeland.ch