Warum braucht es eine Erfassung der Freiwilligenarbeit

Gerne erläutern wir Ihnen auch noch einmal die Notwendigkeit für die Erfassung der Freiwilligenarbeit:
Der Kanton Bern hat im neuen Landeskirchengesetz die Finanzierung der Landeskirchen neu geregelt. Künftig werden die Landeskirchen neben einem fixen Betrag für die Finanzierung der Pfarrstellen zusätzlich für ihre gesamtgesellschaftlichen Leistungen entschädigt.

Zur Berechnung dieses Beitrags erwartet der Kanton von den Landeskirchen neu alle 6 Jahre eine umfassende Berichterstattung zu ihrer finanziellen Situation sowie zu den von ihnen erbrachten gesamtgesellschaftlichen Leistungen.

Einer der Schwerpunkte der Berichterstattung bildet die Leistung der Freiwilligen. Diese Leistungen werden von Ihnen erfasst. Es ist im Interesse aller Strukturen innerhalb der röm.-kath. Kirche im Kanton Bern, dass diese Berichterstattung gemäss den Vorgaben des Kantons erfolgt und die gesamtgesellschaftlichen Leistungen mög-lichst umfassend ausgewiesen werden. Nur damit können wir die künftige Finanzierung (ab 2026) der Pfarrstellen sichern.

Gesamtgesellschaftliche Leistungen und Freiwilligenarbeit werden vor allem im Rahmen der pastoralen Tätigkeiten und damit in den Pfarreien, Missionen, Pastoralräumen, Fachstellen etc. sowie den ehrenamtlich tätigen Personen in den Kirchgemeinden erbracht. Auch wenn die Landeskirche respektive die staatskirchenrechtliche Seite innerhalb der röm.-kath. Kirche (fast) keinen Einfluss auf diese Tätigkeiten haben und sie alleine in der pastoralen Verantwortung liegen, müssen die beiden Strukturen des dualen Systems in dieser Frage gemeinsam vorwärtsgehen und handeln, umdie künftige Finanzierung der Pfarrstellen sicherzustellen.

 Dokumente zum Erfassen

Erfassung der Gesamtgesellschaftlichen Leistungen Einzel

Erfassung der Gesamtgesellschaftlichen Leistungen Tabelle

Diese Website nutzt Cookies. Durch die weitere Nutzung der Site stimmen Sie deren Verwendung zu und akzeptieren unsere Datenschutzrichtlinien.