Kirchenmusiker sind oft in verschiedenen Kirchgemeinden tätig - dank dem neuen Organisationsreglement sollen sie dafür nur noch einen einzigen Arbeitsvertrag brauchen.

Vereinfachungen fürs katholische Personal

Die Abstimmung vom 21. November betrifft auch kirchliche Angestellte von Kirchenmusik bis Katechese.

Bei der katholischen Volksabstimmung in der Region Bern vom 21. November 2021 entscheiden die Stimmberechtigten nicht nur übers neue Organisationsreglement, sondern auch über die rechtliche Übertragung von Anstellungsverträgen an die Gesamtkirchgemeinde. Das Ziel: Eine Vereinfachung der Anstellungsmodalitäten.

Zwei Neuerungen stehen im Mittelpunkt bei der Abstimmung zum neuen Organisationsreglementes der Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung: Einerseits sollen anerkannte anderssprachige Gemeinschaften möglichst wie Kirchgemeinden behandelt werden. Andererseits sollen Anstellungsmodalitäten zeitgemässer gestaltet werden. Dafür würden alle Arbeitsverträge der Kirchgemeinden der Region Bern künftig rechtlich von der Gesamtkirchgemeinde abgeschlossen. Der Entscheid, wer angestellt wird, bliebe aber bei der lokalen Kirchgemeinde.

Doris Marchesoni, Leiterin des Personalbereiches auf der Geschäftsstelle der Gesamtkirchgemeinde, freut sich darauf, dass bewährte Abläufe nun festgeschrieben werden: «Das erspart das Hin und Herschicken vieler Verträge und bringt Effizienz.» Die Vereinfachung betreffend mehrerer Verträge betrifft etwa 45 Mitarbeitende in der Region mit Mehrfachanstellungen – zum Beispiel Kirchenmusiker oder Personal für Sakristeien oder Katechese, die gleichzeitig in verschiedenen Kirchgemeinden tätig sind oder mit mehreren Funktionen in der gleichen Kirchgemeinde. Von den insgesamt um 350 katholischen Angestellten in der Region Bern wären also gut zwölf Prozent betroffen.

Kirchenmusiker Dominik Nanzer etwa muss zuerst kurz überlegen, bis er bestätigt, dass er bisher vier Arbeitsverträge habe als Chorleiter und Organist von Köniz bis Münchenbuchsee. Heute sei es jedoch schon nicht mehr so kompliziert wie vor wenigen Jahren: «In den letzten Jahren hat die Kirchenverwaltung bereits viel vereinfacht», zeigt er sich erleichtert. So wurde von der Verwaltung alles Mögliche unternommen, um Personen mit mehreren kleinen Anstellungen bei der Pensionskasse zu versichern. «Mit der Umsetzung des neuen Organisationsreglements entfallen viele freiwillige administrative Zusatzschlaufen», erklärt Doris Marchesoni und hofft deshalb auf ein positives Abstimmungsresultat.

 

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