Claudia Hänzi, Leiterin des Sozialamtes Stadt Bern, zum Pilotprojekt Überbrückungshilfe (Foto: Rechsteiner)

Wenn die Furcht vor den Behörden zu gross ist

Viele Menschen in Not nehmen aus Angst keine Hilfe in Anspruch - Claudia Hänzi vom Sozialamt kennt die Hintergründe

Menschen, die aus eigener Kraft ihr Leben nicht finanzieren können und unter dem Existenzminimum leben, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Hilfe erhält jedoch nur, wer seinen Anspruch beim Sozialamt anmeldet. Viele verzichten jedoch auf diesen Schritt; auf weil sie die Folgen fürchten. Claudia Hänzi, Leiterin des Sozialamtes Stadt Bern, nimmt Stellung.

In Fachkreisen kennt man das Problem des Nichtbezugs seit Längerem. Es wird aufmerksam beobachtet. Wir wissen, dass die Stigmatisierung und die immer rigideren Vorgaben in der Sozialhilfe Armutsbetroffene davon abhalten, ihre Rechte geltend zu machen. Die Folgen davon sind notorische Unterversorgung, Isolation, Krankheit, Verwahrlosung, früher Tod, Radikalisierung oder erhöhte Kriminalität. Betroffen sind Einzelpersonen und Familien gleichermassen. Dem entgegenzutreten, ist zunächst eine Frage der Menschlichkeit; wir müssen aber auch ein grosses Interesse daran haben, dass die genannten Folgen unsere Gesellschaft nicht schwächt und spaltet.

Die Corona-Krise hat uns das tatsächliche Ausmass versteckter Armut erahnen lassen. Die langen Schlangen vor den Lebensmittelausgaben haben selbst erfahrene Fachpersonen zum Staunen gebracht. Man möchte nun meinen, dass mit Abklingen der Pandemie und durch eine gute Arbeitsmarktlage das Problem stark zurückgegangen sein müsste. Das ist aber nicht der Fall. Kirchliche und private Hilfsorganisationen berichten nach wie vor, wie stark ihre Unterstützungsangebote und vor allem die Abgabestellen für Lebensmittel frequentiert sind. Die Notunterkünfte sind voll; die Anzahl Personen ohne Obdach haben in der Stadt Bern zugenommen. Wir gehen heute davon aus, dass bis zu 1500 Personen nicht zum Sozialamt kommen, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Durch erhöhte Preise für Strom und andere Energieträger sowie durch die Teuerungsentwicklung dürften viele noch mehr unter Druck geraten sein.

Wir sind deshalb froh, mit dem Pilotprojekt zur Überbrückungshilfe betroffenen Personen Entlastung und Beratung anbieten zu können. Der Pilotversuch ermöglicht es uns zudem, mehr über die Hintergründe und Ursachen eines Nichtbezugs zu erfahren und Motivationsarbeit zu leisten, damit Anschlusslösungen gefunden werden können. Das Projekt schliesst die Erfahrungen mit der Abgabe von Einkaufsgutscheinen ein, die 2021 und 2022 als unmittelbare Reaktion auf die Pandemie erfolgte.

Kurzfristig unbürokratisch helfen

Die wesentlichen Merkmale der Überbrückungshilfe lassen sich wie folgt benennen:

  • Sie hat zum Ziel, vor unmittelbarer Not zu schützen und zu einer Stabilisierung bzw. Verbesserung der Situation Betroffener beizutragen.
  • Sie richtet sich primär an Personen mit Aufenthaltsstatus B, C, F oder L und an Sans-Papiers, die ihren Lebensmittelpunkt durchgehend seit zwei Jahren in der Stadt Bern haben.
  • Bei Schweizer*innen liegt der Hilfsfokus vor allem darauf, sie zu einem Sozialhilfeantrag zu motivieren oder sie an Regelangebote der Sozialversicherungen anzubinden.
  • Übernommen werden Ausgaben bzw. Rechnungen in den Bereichen Wohnen, Essen, Kleidung und Gesundheit. Barauszahlung sind grundsätzlich ausgeschlossen, es können aber Einkaufsgutscheine abgegeben werden.
  • Die Hilfe ist limitiert; die Limite für Einzelpersonen liegt bei 3000 bzw. 5000 Franken für Paare sowie zusätzlich 500 Franken pro Kind.
  • Die Hilfe ist grundsätzlich auf sechs Monate befristet; Verlängerungen sind in Härtefällen möglich.
  • Die Hilfe ist verbunden mit einer Standortbestimmung und Kurzberatung, um Orientierung in der Krise zu geben.
  • Die Hilfe ist nicht möglich, wenn schon Sozialhilfe bezogen wird.

Kirche als unabhängige Anlaufstelle

Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Überbrückungshilfe nicht als Leistung der öffentlichen Hand wahrgenommen wird, sondern als solche, die unabhängig vom Regelsystem der Sozialhilfe oder der Sozialversicherungen funktioniert. Anders kann Armutsbetroffenen die Angst vor Kontakten mit Behörden nicht genommen werden. Dieser Zusammenhang hat sich bereits bei der Abgabe der Einkaufsgutscheine bestätigt, die ebenfalls über kirchliche und private Hilfsorganisationen erfolgte. Deshalb wird das Pilotprojekt durch die Fachstelle Sozialarbeit der röm.-kath. Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung (FASA) durchgeführt. Im Rahmen der Zusammenarbeit ist gewährleistet, dass keine Personendaten zu Behörden fliessen. Die FASA vernetzt sich in den kommenden Wochen zudem mit weiteren kirchlichen und privaten Organisationen, um die definierte Zielgruppe zuverlässig zu erreichen. Im Weiteren soll das Pilotprojekt durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) begleitet werden.

Eine erste Pilotphase läuft nun bis Ende 2023. Im Herbst dieses Jahres werden wir gestützt auf die Erfahrungen und Auswertungen der ZHAW entscheiden, ob der Pilot auch noch im Jahr 2024 weitergeführt wird. Die Schlussergebnisse liefern die Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Überbrückungshilfe bis zu allfälligen Anpassungen der Sozialhilfegesetzgebung und des Ausländerrechts in eine Regelstruktur überführt wird.

Claudia Hänzi, Leterin Sozialamt Stadt Bern

 

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