Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der "FROHBERG - zentral wohnen" im Berner Länggassquartier ist eine Institution der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung. Mit seinen 44 möblierten Zimmern und mehreren Aufenthaltsräumen bietet er jungen Frauen und Männern in Ausbildung und/oder im Studium ein Zuhause. Er ist in fünf Wohneinheiten mit je acht Zimmern unterteilt. Zimmer können auch von Berufstätigen, z.B. Wochenaufenthaltern oder von Alleinstehenden, die nicht alleine wohnen möchten gemietet werden.

1. Vertragsarten und Vertragsdauer

Wir bieten zwei Arten von Mietverträgen an:

Mietvertrag Variante A: Dieser Mietvertrag kann befristet oder unbefristet abge-schlossen werden und kann unter Beachtung der Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich auf jedes Monatsende gekündigt werden. Bei krasser oder - nach erfolgter Verwarnung - wiederholter Übertretungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die Betriebsführung des "FROHBERG - zentral wohnen" das Mietverhältnis auflösen.

Mietvertrag Variante B: Dieser Mietvertrag kann nur auf Ende der Vertragsdauer aufgelöst werden. Er kann jedoch gegen eine Bearbeitungsgebühr verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens einen Monat im Voraus beantragt werden. Bei krasser oder - nach erfolgter Verwarnung - wiederholter Übertretungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann die Betriebsführung des "FROHBERG - zentral wohnen" das Mietverhältnis auflösen.

Massgebend sind die Daten auf Ihrem Vertrag.

In folgenden Fällen wird CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr, zahlbar vor Ausstellung des neuen Vertrages, verrechnet:

 •bei Vertragsverlängerung,
 • bei Zimmerwechsel auf eigenen Wunsch.

2. Annullierung des Mietvertrages vor Mietantritt

Bei kurzfristigen Absagen eines bereits unterschriebenen Mietvertrages kommen folgende Gebühren zum Tragen:

 • Absagen bis zu einem Monat vor Mietbeginn: CHF 250.00
  • Absagen von 1 - 3 Monaten vor Mietbeginn: CHF 100.00
  • Absagen ab 3 Monaten und mehr vor Mietbeginn: CHF 50.00

3. Zimmerbezug und Zimmerabgabe

Unser Büro ist an Wochenenden geschlossen.
Fällt der Zimmerbezug auf ein Wochenende, kann dieser entweder am vorangehenden Freitag oder am darauffolgenden Montag erfolgen. Fällt die Zimmerabgabe auf ein Wochenende, muss das Zimmer am letzten Arbeitstag, d.h. am Freitag bis spätestens 11.00 Uhr abgegeben werden. Die Kaution wird bei der Abgabe zurückbezahlt, sofern das Zimmer in ordentlichem Zustand abgegeben und alle Mieten bezahlt sind. Falls die Kaution überwiesen werden muss, wird eine Gebühr von CHF 20.00 verrechnet.
Bei Mietbeginn sowie bei Mietende wird ein Übergabeprotokoll verfasst, das von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird.


4. Zahlungsfristen

Die Mietzinszahlung für den laufenden Monat muss im Voraus bezahlt und spätestens bis zum 10. des Monats eingetroffen sein. Bei verspäteter Zahlung wird CHF 50.00 Mahngebühr verrechnet. Es wird empfohlen, für die Mietzinszahlungen bei der Bank ein Lastschriftenverfahren in Auftrag zu geben.


5. Pflichten des Mietenden

Die Betriebsführung des "FROHBERG - zentral wohnen", im Einvernehmen mit der Betriebskommission, räumt den Mietenden grösstmögliche Freiheit ein, erwartet jedoch, dass auf andere Mietende sowie auf Anwohnende Rücksicht genommen wird. In diesem Sinne unterziehen sich die Mietenden einer freiwilligen Disziplin.

Etagenverantwortliche werden von der Leiterin Hauswirtschaft im Turnus unter den Mietenden aufgeteilt. Die Aufgaben und die Einteilung werden schriftlich bekanntgegeben und am Anschlagbrett ausgehängt.

Für die Ordnung in der Küche werden Küchenverantwortliche ernannt.

Die Mietenden leisten monatlich einen kleinen Beitrag in die Wohngemeinschaftskasse. Dieser Betrag ist bestimmt für die Anerkennung der Leistung der Küchenverantwortlichen.

Die Mietenden quittieren das von ihnen übernommene Mobiliar. Schäden sind unverzüglich der Betriebsleitung zu melden. Abänderungen am Mobiliar sind nicht zulässig. Es darf kein Mobiliar ohne Bewilligung aus den Zimmern entfernt werden. Das Anbringen von Klebebändern an den Wänden, Türen und Schränken ist untersagt. Das Einschlagen von Nägeln und Reissnägeln muss sorgfältig erfolgen.

Im Zimmer dürfen keine elektrischen Herdplatten, Tauchsieder und Toaster verwendet werden. Beim Verlassen des Zimmers ist das Fenster zu schliessen. Wegen des empfindlichen Bodens darf keine Wäsche in den Zimmern und auf den Etagen getrocknet werden. Das Halten von Haustieren ist nicht gestattet.

Im Mieterdossier sind weitere Angaben bezüglich Pflichten enthalten.

Dienstleistungen

Im Mietpreis inbegriffen ist eine monatliche Reinigung des Zimmers durch eine externe Reinigungsfirma. Die Zimmer werden gereinigt, wenn die zu reinigenden Flächen: Bo-den, Ablagen, Lavabo, etc. frei von persönlichen Utensilien sind. Der Reinigungstag wird im Voraus bekannt gegeben.

Den Mietenden wird alle zwei Wochen ein Set Bettwäsche zum Wechseln und zwei Sets Frottierwäsche (Lavette und Frottiertuch) zur Verfügung gestellt. Diese können jeweils gegen Abgabe der Schmutzwäsche abgeholt werden. Ort und Zeiten des Wäschetauschs werden im Voraus bekannt gegeben (siehe Anschlagbrett in der Eingangshalle).

Die persönlichen Effekten der Mietenden sind gegen Wasser- und Feuerschäden bis zum Höchstbetrag von CHF 1'000.00 versichert. Ausgeschlossen sind Bargeld, Wertpapiere, Juwelen, Gold- und Silbersachen.


6. Gemeinschaftsräume

Der Eingangsbereich, die Gemeinschaftsräume, Duschen und WC werden an den Wochentagen täglich kontrolliert und wöchentlich gereinigt. Das Personal darf bei der Reinigung nicht behindert werden. Ausserordentliche Verschmutzungen werden den Verursachern in Rechnung gestellt. Können diese nicht ermittelt werden, haften die Mietenden solidarisch.

In den Stockwerkeingängen, in den Gemeinschaftsräumen und Terrassen ist das Deponieren von persönlichen Effekten und Mobiliar untersagt.

Absichtlich oder fahrlässig verursachte Schäden in den Gemeinschaftsräumen und am dazugehörigen Mobiliar werden den Verursachern in Rechnung gestellt. Können diese nicht ermittelt werden, haften die Mietenden solidarisch.


7. Besuche

Die einladenden Mietenden sind für ihren Besuch persönlich verantwortlich. Besuche, die im Hause übernachten, sind mit dem Formular "Besuchermeldezettel" immer und im Voraus zu melden.

Für einen längeren Aufenthalt eines Gastes (ab 4 Nächte pro Monat) ist im Voraus die Bewilligung der Betriebsführung einzuholen. Solche Aufenthalte sind kostenpflichtig. Mehr als ein Gast darf nicht im Zimmer übernachten. Bei Nicht-Vollbesetzung des Hauses können Gästezimmer gebucht werden.


8. Hausanlässe

Grössere Hausanlässe (Feste, Feiern, etc.), organisiert von den Mietenden, sind willkommen, bedürfen jedoch der vorhergehenden Bewilligung der Betriebsführung. Reservationen für solche Anlässe können bis 6 Monate, müssen jedoch mindestens drei Tage im Voraus gebucht werden.


9. Ruhezeiten

Zwischen 23.00 und 07.00 Uhr gelten im Hause Ruhezeiten.

Mit Rücksicht auf Anwohnende ist Musik und lautes Reden in den Zimmern, auf den Balkonen und Terrassen auch tagsüber auf "Zimmerlautstärke" zu reduzieren.


10. Rauchen

In allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen gilt Rauchverbot. Rauchen ist auf den Balkonen und Terrassen gestattet. Das gesamte Haus ist drogenfrei.


11. Brandschutz

Der "FROHBERG - zentral wohnen" ist mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet, die ausschliesslich vom der Betriebsführung betreut wird. Die Mietenden sind dafür verantwortlich, Brände zu verhüten und sich über Brandschutzmassnahmen zu informieren. Auch "Räucherstäbli" und der übermässige Gebrauch von Mückenmittel können einen Brandalarm auslösen. Bei absichtlicher oder fahrlässiger Auslösung des Feueralarms werden die Kosten den Verursachenden in Rechnung gestellt. Können diese nicht ermittelt werden, haftet die Mietenden solidarisch.


12. Post

Den Mietenden stehen im Bistro eine Postablage zur Verfügung. Bei längerer Abwesenheit und/oder Auszug ist der Post ein gebührenpflichtiger Auftrag zum Postnachversand zu erteilen.


13. Einwohnerkontrolle/Meldepflicht

Die Mietenden sind verpflichtet, sich innert der vorgeschriebenen Frist von 8 Tagen bei den Einwohnerdiensten Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern, Predigergasse 5, 3011 Bern, anzumelden.

(Öffnungszeiten: Montag - Freitag durchgehend 10.00 - 16.00 Uhr Donnerstag durchgehend 10.00 - 18.00 Uhr)

www.bern.ch/leben_in_bern/wohnen/umzug/anmeldung


14. Rückgabe der Mietsache

Nach Beendigung der Mietzeit ist das Zimmer in ordentlichem Zustand an die Betriebsleitung des "FROHBERG - zentral wohnen" zu übergeben. Ein Abnahmetermin ist vorher zu vereinbaren (siehe auch Ziffer 3 der AGB).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden von der Betriebskommission an ihrer Sitzung vom 24.6.2015 genehmigt. Sie ersetzen die AGB vom 1.1.2013 und treten am 1.8.2015 in Kraft.

Bern, 24. Juni 2015 Die Betriebskommission FROHBERG - zentral wohnen

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