Sie sind von einem Todesfall betroffen?
- Wenn jemand daheim stirbt, muss ein Arzt informiert werden, um den Tod zu bestätigen.
- Anschliessend muss der Todesfall im Zivilstandesamt gemeldet werden.
- Für die Organisation der Bestattung ist in der Regel ein Bestattungsunternehmen zuständig. Es nimmt dann mit dem Pfarramt Kontakt auf.
- Sobald der Todesfall bei uns im Pfarramt gemeldet wurde, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
- Wir sind jederzeit für Sie da, wenn Sie seelsorgerliche Begleitung oder Unterstützung wünschen.
Notfallnummer ausserhalb Bürozeiten: 079 327 89 53
- Broschüre «Kirchliche Bestattung»pdf · 871 kb