Unterstützung im Todesfall
Die Begleitung in Abschied und Trauer und eine individuelle Gestaltung der Beerdigung sind uns wichtig. Im Gespräch können wir Ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen. Wir sind gerne für Sie da.
Für die seelsorgerliche Begleitung bei Todesfällen sind wir rund um die Uhr erreichbar.
Notfallnummer: +41 31 721 03 73
Was tun im Todesfall
Was tun bei einem Todesfall?
1. Der Tod muss ärztlich bescheinigt werden
Todesfall zu Hause
Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen Sie einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen (Hausarzt/Notarzt 144). Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamts.
Todesfall bei Unfall oder Delikt
Die Polizei (117) muss benachrichtigt werden.
Todesfall in Spital/Heim/Pflegeinstitution
Durch medizinisches Personal der Institution.
2. Das Zivilstandsamt ist innerhalb von zwei Tagen (Todestag nicht eingerechnet) zu benachrichtigen.
Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
Tel. 031 635 42 00
Auf dem Zivilstandsamt muss vorgelegt werden:
- Identitätsnachweis (Pass und/oder Identitätskarte) der anmeldenden Person
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Nur wenn vorhanden: Familienbüchlein oder Familienausweis zur Aktualisierung
Verstirbt eine eine Person in einem Spital oder Altersheim, meldet diese Institution den Todesfall direkt an das Zivilstandsamt.
3. Für die organisatorischen Schritte können Bestattungsinstitute beauftragt werden.
Weitere Hinweise finden sie unter den Einwohnergemeinden Wichtrach, Rubigen und Münsingen.
Friedhöfe im Pfarreigebiet
Friedhöfe befinden sich in Wichtrach und Münsingen. Die nötigen Infos zu den Friedhöfen finden Sie hier:
Friedhof Wichtrach und Friedhof Münsingen (siehe Bild unten).