Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.
Unsere Kirchgemeinde umfasst im Wesentlichen das Berner Nordquartier rechts der Aare und gehört zur Römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung.
Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Einladung zur 68. Kirchgemeindeversammlung
Die 68. Kirchgemeindeversammlung findet am 10. November 2024, 10.45, im Kirchgemeindehaus, Saal 1 statt.
Traktanden
- Begrüssung und Eröffnung
- Wahl der Stimmenzähler:innen
- Genehmigung des Protokolls der ordentlichen 67. Kirchgemeindeversammlung vom 5. November 2023
- Neuwahlen eines Mitglieds des Kirchgemeinderates
- Informationen aus dem Kirchgemeinderat
- Informationen aus dem Landeskirchenparlament
- Informationen aus dem Grossen Kirchenrat
- Informationen aus dem Seelsorgeteam
- Verschiedenes
Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der römisch-katholischen Landeskirche, die das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Kirchgemeinde St. Marien Bern wohnen. Gäste sind willkommen.
Aktenauflage
Das Protokoll der 67. Kirchgemeindeversammlung vom 5. November 2023 (Traktandum 3) ist aufgelegt vom 1.10.2024 bis 10.11.2024 im Sekretariat der Pfarrei St. Marien, Wylerstrasse 24, 3014 Bern. Das Protokoll ist unten auch zum Download verfügbar.
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und freuen uns auf Sie!
- Einladung Kirchgemeindeversammlungpdf · 33 kb
- Protokoll der Kirchgemeindeversammlungpdf · 3183 kb