Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinden im Kanton Bern unterstehen dem Kanton und übernehmen verschiedene Verwaltungsaufgaben.
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Pfarrei St. Marien
Öffnungszeiten
Dienstag & Freitag
09.00–12.00 Uhr
13.00–16.30 Uhr
Mittwoch
09.00–11.30 Uhr
Donnerstag
09.00–12.00 Uhr
13.00–15.00 Uhr
Während den Schulferien Dienstag & Donnerstag
10.00–12.00 Uhr

Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.

Unsere Kirchgemeinde umfasst im Wesentlichen das Berner Nordquartier rechts der Aare und gehört zur Römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung.

Kirchgemeinderat

Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.

Mitglieder des Kirchgemeinderates

  • Anne-Noëlle Erard-Mercier

    Kirchgemeinderat Präsidentin
  • Arnold Berdt

    Kirchgemeinderat Finanzen
  • Janine Helbling

    Kirchgemeinderat Vizepräsidentin, Soziales, Ökumene Bern Nord
  • Judith Meier

    Kirchgemeinderat Soziales, Ökumene Bern Nord
  • Alice Ponchio

    Kirchgemeinderat Kinder, Jugend, Familien
  • Janine Stebler

    Kirchgemeinderat Personal
  • Michel Vallotton

    Kirchgemeinderat Bau

Kirchgemeindeversammlung

Herzliche Einladung
zur 70. Kirchgemeindeversammlung
vom 25. Oktober 2026 um 10.45 Uhr
im Saal 1, Wylerstrasse 26, 3014 Bern


Traktanden

  1. Begrüssung und Eröffnung
  2. Wahl der Stimmenzähler:innen
  3. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen 69. Kirchgemeindeversammlung vom
    26. Oktober 2025
  4. Neuwahlen der Mitglieder des Kirchgemeinderats
  5. Neuwahl des Präsidiums des Kirchgemeinderats
  6. Neuwahl der Vertreter:innen in den Grossen Kirchenrat
  7. Informationen aus dem Kirchgemeinderat inkl. Antrag auf Vereinsgründung
  8. Informationen aus dem Landeskirchenparlament
  9. Informationen aus dem Grossen Kirchenrat
  10. Informationen aus dem Pfarreiteam
  11. Verschiedenes


Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der römisch-katholischen Landeskirche, die das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Kirchgemeinde St. Marien Bern wohnen. Gäste sind willkommen.

Aktenauflage

Das Protokoll der 69. Kirchgemeindeversammlung vom 26. Oktober 2025 (Traktandum 3) wird vom 24.9.2026 bis 25.10.2026 aufgelegt im Sekretariat der Pfarrei St. Marien, Wylerstrasse 24, 3014 Bern.


Wir hoffen auf Ihr zahlreiches Erscheinen und freuen uns auf Sie!

Der Kirchgemeinderat St. Marien

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Pfarrei St. Marien

Wylerstrasse 24

3014 Bern

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+41 31 330 89 89

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