Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinden im Kanton Bern unterstehen dem Kanton und übernehmen verschiedene Verwaltungsaufgaben.
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Pfarrei St. Marien
Öffnungszeiten
Dienstag & Freitag
09.00–12.00 Uhr
13.00–16.30 Uhr
Mittwoch
09.00–11.30 Uhr
Donnerstag
09.00–12.00 Uhr
13.00–15.00 Uhr
Während den Schulferien Dienstag & Donnerstag
10.00–12.00 Uhr

Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.

Unsere Kirchgemeinde umfasst im Wesentlichen das Berner Nordquartier rechts der Aare und gehört zur Römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung.

Kirchgemeinderat

Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.

  • Anne-Noëlle Erard-Mercier

    Anne-Noëlle Erard-Mercier

    Präsidentin
  • Arnold Berdt

    Arnold Berdt

    Finanzen
  • Janine Helbling

    Janine Helbling

    Vizepräsidentin, Soziales, Ökumene Bern Nord
  • Judith Meier

    Judith Meier

    Soziales, Ökumene Bern Nord
  • Alice Ponchio

    Alice Ponchio

    Kinder, Jugend, Familien
  • Janine Stebler

    Janine Stebler

    Personal
  • Michel Vallotton

    Michel Vallotton

    Bau

Einladung zur 68. Kirchgemeindeversammlung

Die 68. Kirchgemeindeversammlung findet am 10. November 2024, 10.45, im Kirchgemeindehaus, Saal 1 statt.

Traktanden

  1. Begrüssung und Eröffnung
  2. Wahl der Stimmenzähler:innen
  3. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen 67. Kirchgemeindeversammlung vom 5. November 2023
  4. Neuwahlen eines Mitglieds des Kirchgemeinderates
  5. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
  6. Informationen aus dem Landeskirchenparlament
  7. Informationen aus dem Grossen Kirchenrat
  8. Informationen aus dem Seelsorgeteam
  9. Verschiedenes

Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der römisch-katholischen Landeskirche, die das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Kirchgemeinde St. Marien Bern wohnen. Gäste sind willkommen.

Aktenauflage

Das Protokoll der 67. Kirchgemeindeversammlung vom 5. November 2023 (Traktandum 3) ist aufgelegt vom 1.10.2024 bis 10.11.2024 im Sekretariat der Pfarrei St. Marien, Wylerstrasse 24, 3014 Bern. Das Protokoll ist unten auch zum Download verfügbar.

Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und freuen uns auf Sie!

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Pfarrei St. Marien

Wylerstrasse 24

3014 Bern

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+41 31 330 89 89

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