Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.
Unsere Kirchgemeinde umfasst im Wesentlichen das Berner Nordquartier rechts der Aare und gehört zur Römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung.
Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Mitglieder des Kirchgemeinderates
Kirchgemeindeversammlung
Herzliche Einladung
zur 70. Kirchgemeindeversammlung
vom 25. Oktober 2026 um 10.45 Uhr
im Saal 1, Wylerstrasse 26, 3014 Bern
Traktanden
- Begrüssung und Eröffnung
- Wahl der Stimmenzähler:innen
- Genehmigung des Protokolls der ordentlichen 69. Kirchgemeindeversammlung vom
26. Oktober 2025 - Neuwahlen der Mitglieder des Kirchgemeinderats
- Neuwahl des Präsidiums des Kirchgemeinderats
- Neuwahl der Vertreter:innen in den Grossen Kirchenrat
- Informationen aus dem Kirchgemeinderat inkl. Antrag auf Vereinsgründung
- Informationen aus dem Landeskirchenparlament
- Informationen aus dem Grossen Kirchenrat
- Informationen aus dem Pfarreiteam
- Verschiedenes
Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der römisch-katholischen Landeskirche, die das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Kirchgemeinde St. Marien Bern wohnen. Gäste sind willkommen.
Aktenauflage
Das Protokoll der 69. Kirchgemeindeversammlung vom 26. Oktober 2025 (Traktandum 3) wird vom 24.9.2026 bis 25.10.2026 aufgelegt im Sekretariat der Pfarrei St. Marien, Wylerstrasse 24, 3014 Bern.
Wir hoffen auf Ihr zahlreiches Erscheinen und freuen uns auf Sie!
Der Kirchgemeinderat St. Marien