Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.
Unsere Kirchgemeinde umfasst im Wesentlichen das Berner Nordquartier rechts der Aare und gehört zur Römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung.
Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Mitglieder des Kirchgemeinderates
Kirchgemeindeversammlung
Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet voraussichtlich am 25. Oktober 2026, 10.45 Uhr, im Kirchgemeindehaus, Saal 1 statt.