Informationen zur Kirchgemeinde
Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.
Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Kirchgemeindeversammlung
Die Einladungen zu den Kirchgemeindeversammlungen werden in der Regel 30 Tage vorher publiziert.
Beachten Sie dazu zum entsprechenden Zeitpunkt die Einladung hier auf der Website mit den Kirchgemeindeversammlungsprotokollen.
Stimm- und wahlberechtigt sind die alle seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften und in der zuständigen Einwohnerkontrolle registrierten in- und ausländischen Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der römisch-katholischen Landeskirche angehören.
Kirchgemeinderat St. Josef
Für die Gemeinde Köniz und das Schwarzenburgerland
Kirchgemeinderat St. Michael
Für die Gemeinden Wabern, Kehrsatz und Belp
Gremien
Vertretung im Landeskirchenparlament
St. Josef Köniz:
Valentin Lagger
Philipp Pätzold
Monique Bovay Egger (Ersatz)
St. Michael Wabern:
Dora Hürlimann
Vertretung im Grossen Kirchenrat
St. Josef Köniz
Stephan Kessler
Roman Mayer
Peter Wiederkehr
St. Michael Wabern
Pedro Rech
Silvan Meier