Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinden im Kanton Bern unterstehen dem Kanton und übernehmen verschiedene Verwaltungsaufgaben.
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Anna
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Muster Rolle
Erreichbarkeit
Montag
08.00–12.00 Uhr
Mittwoch
14.00–17.00 Uhr
Ausführliches Portrait

Informationen zur Kirchgemeinde

Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.

Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.

Testpfarrei

Teststrasse 1

3000 Bern

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032 355 25 09

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