Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.