Der Kirchengemeinderat ist das leitende, strategische und exekutive Organ einer Kirchengemeinde. Er fördert das kirchliche Leben, verwaltet die Finanzen und Immobilien, stellt das Personal (Pfarrer, Mitarbeiter) ein und vertritt die Gemeinde nach aussen. Er setzt die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung um und organisiert das Gemeindeleben.