Kirchgemeinderat und Kommissionen
Der Kirchgemeinderat und seine Kommissionen decken die staatskirchenrechtliche Seite einer Kirchgemeinde ab. Er widmet sich den (weltlichen) Themen wie Finanzen, Liegenschaften, Personal und Organisation und bildet so die Grundlage, dass kirchliche Aufgaben durch die entsprechenden Fachpersonen bestmöglich wahrgenommen werden können.
Dabei stützen sich die Mitglieder des Kirchgemeinderates in ihrer Arbeit auf das Organisationsreglement und auf die Organisationsverordnung der römisch-katholischen Kirchgemeinde Seeland-Lyss; diese bilden den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit.
Zurzeit besteht unser Kirchgemeinderat aus folgenden Mitgliedern, die sich rund einmal monatlich treffen:
Rosalba Faillace (Präsidentin)
Anton Bumann
Flaviano Faiazza
Alexander Gruber
Sabine Kempf
Philipp Neiss
Jean-Marie Wolter
An der Sitzung des Kirchgemeinderates nimmt jeweils der Vertreter der Pastoralraumleitung sowie der Kirchgemeindeverwalter teil.
Nächste Kirchgemeindeversammlung
2024 | |
Donnerstag, 21. November 2024, 19:30 Uhr in Lyss | |