Kirchgemeindeversammlung

Die Einladung zur Kirchgemeindeversammlung wird in der Regel 30 Tage vorher publiziert.

Beachten Sie dazu den Newsartikel mit den Einladungen und den Kirchgemeindeversammlungsprotokollen vom 2021.

Versammlungsprotokolle

Stimm- und wahlberechtigt sind die seit drei Monaten im Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften und in der zuständigen Einwohnerkontrolle registrierten in- und ausländischen Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der römisch-katholischen Landeskirche angehören.