Kirchgemeindeversammlung

Die Einladung zur Kirchgemeindeversammlung wird in der Regel 30 Tage vorher publiziert.

Beachten Sie dazu den Newsartikel mit den Einladungen und den Kirchgemeindeversammlungsprotokollen vom 2022.

Versammlungsprotokolle

Stimm- und wahlberechtigt sind die seit drei Monaten im Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften und in der zuständigen Einwohnerkontrolle registrierten in- und ausländischen Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der römisch-katholischen Landeskirche angehören.

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