Kirchgemeindeversammlung
Die Einladung zur Kirchgemeindeversammlung wird in der Regel 30 Tage vorher publiziert.
Beachten Sie dazu den Newsartikel mit den Einladungen und den Kirchgemeindeversammlungsprotokollen.
Stimm- und wahlberechtigt sind die seit drei Monaten im Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften und in der zuständigen Einwohnerkontrolle registrierten in- und ausländischen Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der römisch-katholischen Landeskirche angehören.