Allgemeine Informationen
Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.
Stimmberechtigt sind, unabhängig von ihrer Nationalität, alle Mitglieder der Kirchgemeinde, die das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen und registriert sind.
Auch nicht stimmberechtigte Personen sind als Publikum zu den Versammlungen eingeladen.
Die Kirchgemeindeversammlung
- wählt die Mitglieder des Kirchgemeinderates (Exekutive), die Abgeordneten des Kirchgemeindeverbandes sowie des Landeskirchenparlaments,
- genehmigt Budget und Rechnung der Kirchgemeinde,
- entscheidet über Kredite ab CHF 80‘000.
- Kirchgemeindeversammlung 01/2024pdf · 411 kb
- Kirchgemeindeversammlung 02/2023pdf · 2216 kb
- Kirchgemeindeversammlung 01/2023pdf · 2827 kb