Kirchgemeindeversammlung

Erwachsene, die der römisch-katholischen Kirche angehören und im Einzugsgebiet der Kirchgemeinde wohnen, sind automatisch Mitglied der Kirchgemeindeversammlung. Als Mitglied können Sie mitbestimmen und sich einbringen.
Kirchgemeinde Thun
Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag
08.00–11.30 Uhr

Allgemeine Informationen

Die Kirchgemeindeversammlung ist die Legislative der Kirchgemeinde.

Stimmberechtigt sind, unabhängig von ihrer Nationalität, alle Mitglieder der Kirchgemeinde, die das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen und registriert sind.

Auch nicht stimmberechtigte Personen sind als Publikum zu den Versammlungen eingeladen.

Die Kirchgemeindeversammlung

  • wählt die Mitglieder des Kirchgemeinderates (Exekutive), die Abgeordneten des Kirchgemeindeverbandes sowie des Landeskirchenparlaments,
  • genehmigt Budget und Rechnung der Kirchgemeinde,
  • entscheidet über Kredite ab CHF 80‘000.
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Pfarreien St. Marien & St. Martin Thun

Kapellenweg 9 / Martinstrasse 7

3600 Thun

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+41 33 225 03 60 / +41 33 225 03 33

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