Kirchgemeinde

Die Aufgabe der Kirchgemeinde ist die Unterstützung der zwei Pfarreien St. Marien und St. Martin.
Kirchgemeinde Thun
Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag
08.00–11.30 Uhr

Informationen zur Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinde ist eine öffentliche staatskirchenrechtliche Körperschaft. Sie ist Teil der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern und untersteht dem Kirchengesetz sowie dem Gemeindegesetz des Kantons Bern.

Die Landeskirche ist eine von der kantonalen Verfassung anerkannte öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Grundlage ihres Wirkens ist die Verfassung der Landeskirche Bern, die sowohl das Staatskirchenrecht wie auch das kanonische Recht der Weltkirche beachtet.

Die Aufgabe der Kirchgemeinde ist die Unterstützung der Pfarreien, indem sie die materiellen Voraussetzungen, wie finanzielle Mittel, Personal und Infrastrukturen für ihr pastorales Wirken im Auftrag des Bischofs von Basel schafft.

Das oberste Organ ist die Kirchgemeindeversammlung (Legislative), das leitende Organ ist der Kirchgemeinderat (Exekutive).

Weiterführende Informationen

Logo RK Thun 2016 800

Pfarreien St. Marien & St. Martin Thun

Kapellenweg 9 / Martinstrasse 7

3600 Thun

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+41 33 225 03 60 / +41 33 225 03 33

[email protected]; [email protected]

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