Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.
Der Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.
- Sitzungsdaten des Kirchgemeinderates Bruder Klaus 2024pdf · 197 kb
- Protokoll der Kirchgemeindeversammlung Versammlungsprotokoll vom 24. November 2024. Freigegeben durch den Kirchgemeinderat am 22. Januar 2025pdf · 766 kb
- Organisationsreglement der römisch-katholischen Kirchgemeinde Bruder Klaus Bernpdf · 830 kb