Jährliche Weiterbildungen der Katechetin/des Katecheten

Rechte und Pflichten

Grundsätzlich sind die Katechetinnen und Katechten des deutschsprachigen Kantons Bern verpflichtet, jährlich mindestens 3 Weiterbildungsangebote (von je einem Halbtag) zu besuchen.

Neben der Pflicht zur Weiterbildung, die von den anstellenden Behörden geltend gemacht und eingefordert werden kann, besteht ein ebensolches Recht auf Weiterbildung für die in der Katechese tätigen Personen.
Auf 10 Anstellungsprozente wird durch den Arbeitgeber in der Regel jährlich 1 Halbtag Weiterbildung gewährt.

Weiterbildungsplanung und Kontrolle

Die Planung der zu besuchenden Weiterbildungen passiert sinnvollerweise im jährlichen Mitarbeitendengespräch. Hier wird ein allfälliger Förderbedarf besprochen und Perspektiven der Mitarbeitenden werden strategisch geplant.
Demzufolge steht die Kontrolle des jährlichen Besuches der vorgeschriebenen Weiterbildungsveranstaltungen ebenfalls dem/der Verantwortlichen für den Religionsunterricht / die Katechese zu.
Die Teilnahme an Kursen wird deshalb mit einem Bildungsnachweis bestätigt.

Finanzielles

Die Anstellungsbehörde kann Weiterbildungen finanziell unterstützen. Dies wird teilweise im Anstellungsvertrag geregelt. Bei grösseren Weiterbildungen empfiehlt es sich, die Übernahme der anfallenden Kosten vorgängig zu beantragen.

Die Richtlinien für die Weiterbildung der KatechetInnen werden von der Deutschschweizer Ordinarienkonferenz (DOK) herausgegeben.

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