Landeskirchenrat
Der Landeskirchenrat ist oberstes Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan der Landeskirche. Das siebenköpfige Gremium vertritt die Landeskirche nach aussen. Die Regionalverantwortliche des Bischofsvikariats vertritt dieses mit beratender Stimme und Antragsrecht.
Die Mitglieder werden für eine vierjährige Legislaturperiode vom Landeskirchenparlament gewählt. Die Sitzungen finden zwölf Mal pro Jahr statt, in der Regel in Bern.
Die Mitglieder des Landeskirchenrates betreuen je ein Ressort auf staatskirchenrechtlicher oder auf pastoraler Seite.

Präsidentin







Leitbild
In seinem Leitbild für die Jahre 2020 - 2023 hat der Landeskirchenrat festgehalten, wie er seinen Auftrag erfüllen will. Er unterstreicht dabei seinen Willen, seine Arbeit in den Dienst der Kirche zu stellen und zu ihrer Erneuerung beizutragen.
Partnerschaft mit pastoralen Stellen, mit den Kirchgemeinden, den anderen Landeskirchen sowie staatlichen Stellen sollen keine leeren Worte bleiben, sondern seine Arbeit prägen. Dass dazu auch eine offene Kommunikation und ein nachhaltiges Wirtschaften gehören, liegt auf der Hand.
Mit dem Jahresbericht legt der Landeskirche- bzw. Synodalrat Rechenschaft ab über sein Arbeiten und Wirken.

Kontakt:
Auf nationaler Ebene
National wirkt der Landeskirchenrat insbesondere in der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) mit. Diese ist im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz verantwortlich für die Mitfinanzierung sprachregionaler und gesamtschweizerischer Strukturen und Organisationen.