Zivile Trauung geht vor
In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Zivilstandesamt geschlossen haben. Die Pfarrperson, welche die Trauung leitet, ist verpflichtet, zuvor das Dokument des Standesamtes (Familienbüchlein) einzusehen.

Folgende Dokumente brauchen Sie für die Anmeldung zur katholischen Trauung:

Ehedokumente (werden im Pfarramt des Wohnortes des/der katholischen Partners/ Partnerin ausgefüllt).
Taufschein: Ein Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus.
Bitten Sie das Pfarramt Ihrer Taufpfarrei, Ihnen den entsprechenden Taufschein zuzusenden und bringen Sie ihn zum Gespräch mit dem Wohnortspfarrer mit.
Kopie des Ziviltrauscheines (Senden Sie bitte eine Kopie des Ziviltrauscheins nach der Ziviltrauung an das Wohnortspfarramt).

Die konfessionsverbindende Ehe
Bei mehr als der Hälfte der Hochzeitspaare in der Schweiz haben Mann und Frau nicht dieselbe Konfession. Die konfessionsverbindende Ehe (z.B. zwischen einer reformierten Frau und einem katholischen Mann) ist somit für viele eine Selbstverständlichkeit.

Die Landeskirchen erkennen die Trauungsformen gegenseitig an. Auf Wunsch der Brautleute können sich Pfarrer der katholischen und der reformierten Kirchen gemeinsam an einer Trauung beteiligen. Es ist aber auch möglich, dass ein einzelner Pfarrer diese Trauung durchführt, auch wenn keine Pfarrperson der anderen Konfession mitwirkt.

Die sogenannte "ökumenische Trauung" ist aber leider keine echte gemeinsame Trauung. Das Brautpaar muss zwischen verschiedenen Formen entscheiden. Deshalb wenden sich Paare mit unterschiedlichen Konfessionen oder Religionen am besten mindestens sechs Monate vor der Trauung an das Pfarramt Ihres Wohnortes. Dort werden Sie über die Einzelheiten informiert.

Auf jeden Fall ist die Mitgliedschaft mindestens eines Partners in der reformierten oder katholischen Landeskirche Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.

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Dispens
Ein katholischer Partner, der eine konfessionsverbindende Ehe eingehen will, braucht einen „Dispens vom Ehehindernis der Konfessionsverschiedenheit“, die vom Ortspfarramt erteilt wird. Soll die Trauung vor einer reformierten Pfarrperson stattfinden, braucht es eine Formdispens, welche das bischöfliche Ordinariat ausstellt.  

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Die interreligiöse Ehe
Interreligiöse Ehen gehören heute in der Schweiz zum Alltag. Brautpaare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit (z.B. Muslim - Christin) heiraten aber meist nur zivil. Eine religiöse Trauzeremonie, in der zwei Religionen gleichberechtigt berücksichtigt werden, ist nicht möglich.

Die Kirchen ermutigen statt dessen die christlichen Partner, ihre Glaubensüberzeugung zu leben und diejenige des Gegenübers zu achten. Auf dieser Basis ist, wenn ein gemischt-religiöses Paar dies wünscht, auch eine christliche Trauung möglich. Die Achtung der anderen Religion kann in der Trauliturgie ausgedrückt werden beispielsweise auch dadurch, dass ein Vertreter der anderen Religion mitwirkt.

Für die besonderen Fragen, die in einem interreligiösen und -kulturellen Zusammenleben entstehen, gibt es verschiedene Beratungsstellen, unter anderen die Beratungsstelle "frabina" für Frauen und binationale Paare in Bern.

Scheidung und Wiederverheiratung
Dass heute viele Ehen geschieden werden, ist eine Realität, die nicht verdrängt werden soll. Beziehungskrisen und gescheiterte Partnerschaften stellen für die Kirchen kein Tabuthema dar. Vielmehr bemühen sich Seelsorgerinnen und Seelsorger der Kirche darum, Ratsuchende zu begleiten und zu helfen, schmerzhafte Erfahrungen zu verarbeiten, Vergebung zu empfangen und weiterzugeben, Neuanfänge zu wagen.

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In der katholischen Kirche gilt die Auffassung, dass die Ehe unauflöslich ist; darum gibt es im Grunde keine Scheidung. Eine kirchliche und damit vollgültige Wiederverheiratung ist ausgeschlossen. Geschiedene, die sich auf dem Standesamt wieder verheiraten, leben nach katholischer Auffassung in Doppelehe.
Für die reformierte Kirche gilt eine weltlich geschiedene Ehe als aufgelöst. Einer erneuten Trauung steht deshalb nichts im Wege. Im Traugespräch sollte aber gemeinsam nach einem Weg für das Gelingen der neuen Ehe gesucht werden.
Die christkatholische Kirche traut auch Geschiedene. Sie spricht ihnen damit die Vergebung von Jesus Christus zu und öffnet die Möglichkeit zu einem neuen Anfang. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die Ehe auch eine irdischmenschliche Einrichtung ist, der Gefahr des Scheiterns ausgesetzt.

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Die kirchliche Segensfeier
Vielleicht wünschen Sie (noch) keine sakramentale Trauung, wollen aber dennoch den Segen Gottes für Ihre Partnerschaft erbitten.
Vielleicht können Sie nicht kirchlich heiraten, weil ein Ehehindernis besteht.
 

In diesem Fall können Sie die Form der Segensfeier wählen, die ebenfalls sehr feierlich und würdevoll gestaltet werden kann.
Bitte nehmen Sie auch dafür Kontakt mit dem für Sie zuständigen Pfarramt auf!

Weitere Informationen

 

Römisch-katholische Kirche des Kantons Bern
Mittelstrasse 6a
3012 Bern
Tel: 031 / 300 33 53/54
 

Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Bereich Theologie
Postfach
3000 Bern 23
Tel: 031 / 370 28 28
theologie@refbejuso.ch
www.refbejuso.ch

Christkatholische Kirche des Kantons Bern
Pfr. Rolf Reimann
General-Dufourstrasse 105
2503 Biel
Tel: 032 / 341 21 16
landeskirche.be@christkath.ch
www.christkath.ch

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