Was gilt es, vor der Taufe zu bedenken?

Die Anmeldung zur Taufe erfolgt beim Pfarrer/bei der Pfarrerin Ihrer Kirchgemeinde/Pfarrei. Sie treffen sich zu einem Taufgespräch. Dort können auch Fragen zur Mitgestaltung des Gottesdienstes und zu besonderen Wünschen für die Feier besprochen werden.
 

  • Überlegen Sie sich vor der Kontaktaufnahme folgende Punkte:
  • Was bedeutet Ihnen die Taufe Ihres Kindes?
  • Was würde Ihnen fehlen, wenn Ihr Kind nicht getauft würde?
  • Wann möchten Sie Ihr Kind taufen?
  • Haben Sie ein Wunschdatum?
  • In welcher Form von Gottesdienst möchten Sie ihr Kind taufen? In einem Sonntagsgottesdienst der Gemeinde oder im kleinen Familienkreis?

Zur Taufe gehören das Wasser, das Wort Gottes und der menschliche Glaube. Da vom kleinen Kind kein Glaubenszeugnis erwartet werden kann, bezeugen Sie als Eltern stellvertretend Ihren Glauben.
Wie stellen Sie sich dazu?
Zugleich verpflichten Sie sich, Ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Wie haben Sie Ihre eigene "Erziehung im christlichen Glauben" erlebt, wie hat sich Ihr Gottesbild im Verlaufe des Lebens gewandelt?
Wie möchten Sie Ihrem Kind den Glauben nahe bringen?

Ihr Kind erhält bei der Taufe ein Wort, ein Bild oder eine Geschichte aus der Bibel. Normalerweise sucht die Pfarrperson die biblischen Inhalte aus. Vielleicht aber möchten Sie selber Ihrem Kind etwas aus der Bibel mitgeben?

Wer kann Pate/Patin - Götti/Gotte werden?

Zur Taufe gehören Pate und Patin als Taufzeugen.
Pate/Patin kann werden, wer einer christlichen Konfession angehört und religiös mündig, d.h. gefirmt bzw. konfirmiert ist.
Es braucht mindestens zwei Taufzeugen bzw. Taufzeuginnen; eine/r davon muss derjenigen Kirche angehören, welche die Taufe vollzieht. Paten sind "Taufzeugen".

Aus kirchlicher Sicht verpflichten sich die Taufzeugen, den Eltern beizustehen in der Aufgabe, das Patenkind im christlichen Glauben zu erziehen oder selber für die Erziehung zu sorgen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. Es gibt für die Patinnen und Paten aber keine gesetzlichen Rechte und Pflichten. So stimmt es beispielsweise nicht, dass Paten das Kind nach dem Tod seiner Eltern bei sich aufnehmen oder die Vormundschaft übernehmen müssen. Auch sind die Paten nicht zur finanziellen Unterstützung des Patenkindes oder dessen Eltern verpflichtet. Es bestehen keinerlei Erbansprüche zwischen Paten und Patenkind. Paten haben kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn gegen ihr Patenkind ermittelt wird.

Gibt es eine ökumenische Taufe?

Obwohl die Taufe von den Kirchen gegenseitig anerkannt wird, kann ein Kind nur in einer konkreten Kirche getauft werden.
Mindestens einer der Paten sollte dieser Konfession angehören. Deshalb sollten Sie sich darüber verständigen, in welcher Kirche Sie Ihr Kind taufen lassen wollen. Diese Entscheidung ist eine Entscheidung der Eltern, die von den Kirchen respektiert wird. In der reformierten Kirche findet eine Taufe in der Regel sonntags im Gemeindegottesdienst statt. Auch in der christkatholischen Kirche wird eine Taufe normalerweise im Rahmen des sonntäglichen Gemeindegottesdienstes vorgenommen, sofern nicht besondere Gründe für eine andere zeitliche Ansetzung bestehen. In katholischen Pfarreien wird ebenfalls im Gemeindegottesdienst getauft oder in einer besonderen Tauffeier.

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Weitere Informationen

 

Römisch-katholische Kirche des Kantons Bern
Mittelstrasse 6a
3012 Bern
Tel: 031 / 300 33 53/54
 

Reformierte Kirchen Bern-Jura-Soloturn
Bereich Theologie
Postfach
3000 Bern 23
Tel: 031 / 370 28 28
theologie@refbejuso.ch
www.refbejuso.ch
 

Christkatholische Kirche des Kantons Bern
Sekretariat
Kramgasse 10
3011 Bern
Tel: 031 / 318 06 55
landeskirche.bern@christkatholisch.ch
www.christkatholisch.ch/landeskirchebern

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