Krankensalbung
Die katholische Kirche hat die biblische Form der Krankensalbung wiederentdeckt. Gebete, verbunden mit dem Zeichen der Salbung mit Öl, sollen in der Krankheit Geduld und Zuversicht und Trost schenken. Für das nahende Lebensende sind besonders die Sakramente der Busse (Beichte) und Eucharistie (Kommunion) vorgesehen.

Kremation – Ja oder nein?
In früheren Zeiten wurde die Feuerbestattung von der katholischen Kirche als Verneinung des Auferstehungsglaubens verstanden und daher verboten. Heute steht einer Kremation und Urnenbeisetzung von der Kirche her nichts mehr im Wege.

Suizid
Früher verweigerte die Kirche im Fall einer Selbsttötung eine kirchliche Bestattung. Heute ist eine kirchliche Beerdigung auch im Fall eines Suizids selbstverständlich.

Aus der Kirche ausgetreten?
Grundsätzlich ist ein solcher Entscheid auch über den Tod hinaus zu respektieren. Falls die Angehörigen Mitglieder der Kirche sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Bestattung wünschen, kann mit dem Pfarramt eine für alle Teile vertretbare Lösung gesucht werden. 

Termine, Kosten
Bitte nehmen Sie unbedingt VOR der Festlegung von Terminen und VOR der Aufgabe einer Todesanzeige mit Ihrem Pfarramt Kontakt auf, um unliebsame Terminkollisionen zu vermeiden. Die kirchlichen Aufwendungen bei einer Bestattung sind durch die Kirchensteuer gedeckt. Die Benutzung der Kirche für einen Trauergottesdienst wie auch der Orgeldienst sind normalerweise kostenlos. Für Gedächtnisgottesdienste ist ein bescheidener Beitrag vorgeschrieben, der für karitative Aufgaben weitergeleitet wird.

Kollekte
Falls der/die Verstorbene oder die Angehörigen einer gemeinnützigen Organisation nahe stand / stehen, kann die Kollekte für diese bestimmt werden. Andernfalls wird die Kollekte vom Pfarramt für soziale und karitative Zwecke eingesetzt.

 

 

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