Kantorinnen und Kantoren

Die Kantorinnen und Kantoren sind in der Tradition der Kirchenmusik ein wesentlicher Bestandteil für eine abwechslungsreiche und vielfältige Gestaltung des Lobes Gottes. Es geht nicht darum, der Gemeinde den Gesang „wegzunehmen“, sondern die Gemeinde im Gesang zu animieren und zu stärken.   

Wir verstehen den Kantorendienst als eine Verbindung der traditionellen Kantorenrolle und der “Animation des chants“, wie sie in der Westschweiz und in Frankreich bekannt sind.
Wir verwenden dafür aber immer den Begriff Kantor*innen.   

Für den Einsatz wird mit den Kantor*innen ein Einsatzplan erstellt, ähnlich wie bei anderen kirchlichen Diensten (z.B.: Lektor*innen). Pro Person sind 3-4 Einsätze im Jahr vorgesehen.   

Die Kantor*innen erhalten eine grundsätzliche Einführung in ihre Aufgabe und werden regelmässig zu Weiterbildungen eingeladen. Für die Weiterbildung und die Einteilung der Kantor*innen ist der Kirchenmusiker verantwortlich.   

Um sich auf den Einsatz vorzubereiten, erhalten die Kantor*innen jeweils eine Woche vor ihrem Einsatz das Programm. Die diensthabende Organistin vereinbart mit dem Kantor / der Kantorin eine Probe. Geplant ist, dass die Kantor*innen im Chorraum singen.   

Wenn Sie Interesse an diesem Dienst haben freuen wir uns auf Ihren Anruf.  

Dominik Nanzer, Kirchenmusiker

 

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