Die Fachstelle Religionspädagogik FaRP erhält vermehrt Anfragen um Unterstützung bei der Begleitung „schwieriger Kinder“ im Religionsunterricht. Beim näheren Hinschauen handelt es sich häufig nicht um „schwierige Kinder“, sondern um Kinder mit Behinderung, die in Regelklassen integriert sind. Seit einigen Jahren integriert die öffentliche Schule solche Kinder wenn immer möglich in die Regelklassen; deshalb sind sie jeweils auch Teil der Klassen des Religionsunterrichts.

Integration ist Bereicherung

Dass Kinder mit einer Behinderung wenn möglich und sinnvoll in Regelklassen integriert sind und die frühere Trennung von „normalen“ und „behinderten“ Kindern behoben wird, ist ein Gewinn für alle Beteiligten: Sie erfahren und lernen, dass Vielfalt und Verschiedenheit eine Bereicherung ist.

Zugleich aber bedeutet integrativer Religionsunterricht auch, dass die Katechetinnen und Katecheten vor grösseren Herausforderungen stehen. Sie müssen die Lektionen so aufbauen, dass sie für alle Kinder passen. Bisweilen stellen Kinder mit Behinderung auch während der Lektion selbst höhere Ansprüche, brauchen besondere Betreuung oder Begleitung.

Unterstützung bei zusätzlichen Aufgaben

Das Pilotprojekt „Begleitung von schulisch integrierten Kindern und Jugendlichen“ hilft Katechetinnen und Katecheten, die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Wo sich keine andere Lösung anbietet, wird das Kind von einer Katechetin HRU im Unterricht begleitet. Es soll dabei seinem individuellen Bedarf entsprechend gefördert und integriert werden.

Die Synode der Landeskirche hat im Herbst 2018 die Finanzierung des Projekts im Umfang von 50 Stellenprozent genehmigt, vorerst befristet bis Sommer 2021.

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